Aktuell beschäftigten uns in dieser Woche die ersten Ergebnisse zu den geplanten EU-weiten Stresstests für Atomkraftwerke sowie die Mitteilung der EU-Kommission zur besseren Steuerung der Migration in die Europäische Union.
Weiterhin werden wir in der anstehenden Plenarwoche über die Einführung eines Transparenzregisters für Lobbyisten und die Entlastungsberichte für den Haushalt 2009 sowie den Bericht zur Nutzung der Funkfrequenzen, die infolge der sog. Digitalen Dividende frei werden, abstimmen.
In der Schwerpunktdebatte am Donnerstag geht es um die künftige Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU, zu der wir die Hohe Vertreterin der Union, Catherine Ashton, erwarten.
Aber auch das Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsmäßigkeit der 5%-Hürde bei Europawahlen, zu der am Montag eine mündliche Anhörung in Karlsruhe stattfand, ist für die Arbeit des Europäischen Parlaments von großer Bedeutung. Das Gericht hatte drei Abgeordnete aus dem Europäischen Parlament als Sachverständige geladen, darunter war unser Gruppenvorsitzender Bernhard Rapkay, der dem Gericht die sozialdemokratische Auffassung erläuterte. Die 5%-Klausel ist aus meiner Sicht unbedingt erforderlich, damit die Arbeitsfähigkeit des Europäischen Parlamentes gewahrt bleibt. Genau wie bei Bundes- oder Landtagswahlen wird mit ihr sichergestellt, dass das Parlament mit stabilen Mehrheiten entscheiden kann. Dies ist nicht nur bei Gesetzgebungsverfahren, sondern auch bei der Wahl des Kommissionspräsidenten wichtig, weil das Europäische Parlament – ganz im Sinne des Lissabon-Vertrages – ein starkes Gewicht gegenüber dem Europäischen Rat haben soll. Aktuell sind bereits mehr als 160 Parteien aus 27 Mitgliedstaaten, die sich in sieben Fraktionen zusammengeschlossen haben, im Europäischen Parlament vertreten. Eine weitere Zersplitterung ist aus unserer Sicht unbedingt zu vermeiden – nicht zuletzt, um die Errungenschaften des Lissabon-Vertrags nicht zu unterlaufen.
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