Im Mittelpunkt steht beim 12. Kongress des Europäischen Gewerkschaftsbundes unter dem Motto „Mobilising for social Europe“ die Europäische Betriebsratrichtline, die von den Mitgliedstaaten noch dieses Jahr in nationales Recht umgewandelt werden muss. Dazu habe auch ich eine kurze Rede gehalten. Chancen der neuen Richtlinie sind zum einen die verstärkten Sanktionsmöglichkeiten, falls die Betriebsratrichtlinie missachtet werden sollte. Hier wird also bald viel deutlicher gemacht werden, dass Mitbestimmung nicht nach dem Willen der Arbeitgeber läuft, sondern ein Recht ist, auf das wir bestehen sollten. Auch die Anhörungs- und Unterrichtungsrechte werden stark ausgeweitet. Ebenso müssen Informationen über Stellenabbau und Standortverlagerungen nun von Anfang an ohne Einschränkung an die Betriebsräte weitergegeben werden. Dies verhindert, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei Informationspolitik der Arbeitgeber nach der Salamitaktik vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Künftig werden Betriebsräte also zu einem Zeitpunkt zu unterrichten sein, zu dem dann die unternehmerische Entscheidung auch noch zu beeinflussen ist.
Die Richtlinie ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, jedoch fehlt uns weiterhin das Recht auf eine zweite Betriebsratssitzung im Jahr und wir brauchen dringend Verkürzung von Verhandlungsfristen bis zum Abschluss einer Vereinbarung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern über einen Europäischen Betriebsrat.
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