Die Berichte zur Entlastung der Europäischen Kommission, des Europäischen
Parlaments, der Anderen Institutionen, der Agenturen und des Europäischen Entwicklungsfonds
Heute Morgen diskutierten und stimmten wir im Europaparlament über die Entlastungsberichte des Haushaltsjahres 2009 ab. Die Haushaltskontrolleure des Europäischen Parlaments haben Einwendungen gegen die Haushaltsentlastung des Rates sowie von zwei EU-Agenturen – der Europäische Polizeiakademie sowie der Europäischen Medizinagentur – erhoben.
Die Positionen im Europaparlament sehen wie folgt aus: 1. Entlastung Rat: Der Haushaltskontrollausschuss hat einstimmig beschlossen, die Entlastung des Rates für das Jahr 2009 zu verschieben, da der Rat wie bereits in den Jahren zuvor weiterhin keine Dokumente zur Verfügung stellt, die Fragen zu seiner Haushaltsführung ausreichend beantworten würden. 2. Entlastung Kommission: Nachdem die EU-Kommission zugesichert hat, verbesserte Umsetzungsmaßnahmen zu Zahlungsunterbrechungen und -aussetzungen in Fällen von unregelmäßigem Einsatz von EU-Mitteln vorzunehmen, spricht sich der Haushaltskontrollausschuss für die Entlastung des Haushalts der EU Kommission aus. Strittig sind noch diverse Änderungsanträge der EVP zu den Kommissionsbeamten, die nach Auffassung weiter Teile im Parlament in den Zuständigkeitsbereich des Rechtsausschusses fallen und im Zusammenhang mit der Überarbeitung des Beamtenstatuts geklärt werden müssen. 3. Entlastungen Agenturen: Bis auf die Europäische Polizeiakademie sowie die Europäische Medizinagentur hat der Haushaltskontrollausschuss bei der Haushaltsführung der übrigen EU-Agenturen nichts zu beanstanden.
Wir SPD-Abgeordnete unterstützen grundsätzlich die Arbeit der Europäischen
Agenturen. Fahrlässige Haushaltsführung, unzureichende Unabhängigkeit von Sachverständigen oder Regelverstöße bei der Beschaffung müssen aber hier – wie bei allen anderen Akteuren, die Geld aus dem EU-Haushalt erhalten – abgestellt werden. Der Rat erkennt weiter das Europäische Parlament nicht als einzige Entlastungsbehörde an und steuert damit in einen institutionellen Konflikt. Die Aufschiebung der Entlastung ermöglicht die Fortsetzung der Verhandlungen über ein künftiges Verfahren.
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