Mit Blick auf die in dieser Woche vorgestellten neuen Biodiversitätsstrategie 2020 der EU-Kommission fordern wir Sozialdemokraten einen umfassenden Ansatz für den Artenschutz. Ich glaube, dass die klassischen Instrumente allein nicht ausreichen. Wir müssen alle Nutzungsarten des Naturkapitals, von Landwirtschaft und Fischerei bis hin zur Wasser- und Bodennutzung, in ein Regelwerk einbinden.
Das gesamte natürliche Kapital ist von Umweltzerstörung und Artenverlust bedroht. Die jetzt vorgelegten Kommissionsvorschläge zum Arten- und Naturschutz müssen deshalb stärker durch gesetzliche Regelungen abgesichert werden. Vorgaben zum Schutz bestimmter Vogelarten und einzelner Lebensräume greifen zu kurz. Stattdessen brauchen wir ein 'Europäisches Naturschutzgesetz', das den nachhaltigen Umgang mit natürlichen Ressourcen, insbesondere für kommerzielle Zwecke, regelt.
Nach der UNO-Biodiversitätskonferenz in Nagoya/Japan braucht die EU jetzt eine gesetzliche Grundlage für die gerechte Verteilung der Gewinne aus der Nutzung natürlicher Ressourcen (sog. ABS-Protokoll).
Die Ziele der neuen EU-Strategie zum Stopp des Artenverlusts und zur Wiederherstellung von Ökosystemen sind nur zu erreichen, wenn die EU Mitgliedstaaten zudem ihre Verpflichtungen ernst nehmen und die EU-Vorgaben umsetzen, statt sie wie bisher, weitgehend zu ignorieren.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen