Samstag, 24. September 2011

Nächste Woche im Europaparlament: Verordnung zur Ausfuhrkontrolle von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck


Abstimmung am Dienstag, 27.09.2011


Hintergrund:

Güter mit doppeltem Verwendungszweck sind Güter, Software und Technologien, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke eingesetzt werden können. Die Kontrolle von Gütern aus der EU mit doppeltem Verwendungszweck ist bisher durch eine Verordnung aus dem Jahr 2009 reguliert. Sie enthält einen Annex mit allen Gütern, die die EU nicht ohne vorherige Ausfuhrgenehmigung und Zollkontrollen verlassen oder passieren dürfen. Dadurch soll vor allem die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen verhindert werden. Ausfuhrgenehmigungen werden bisher teilweise von der EU, teilweise von nationalen Behörden erteilt. Die neue Verordnung soll ein EU-einheitliches System schaffen, die bestehende Rechtslage vereinfachen, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in der EU verbessern und für alle EU-Exporteure gleiche Ausgangsbedingungen herstellen.


EP-Position:


Das Parlament unterstützt die Verschärfung des bestehenden Regelwerks, insbeson­dere die Einschränkung der Re-Exporte gefährlicher Güter über Drittstaaten. Die Ausfuhrkontrolle von EU-Gütern hat auch angesichts der Exporte von Technologien, Waffen und potenziellen Folter­werkzeugen aus EU-Staaten an Despoten in Nordafrika aktuelle Brisanz. Technik zur Überwachung des Internets und anderer Telekommunikationsnetze darf bislang kontrollfrei in andere Länder exportiert werden. So wurde Anfang des Jahres bekannt, dass die von der EU nach Ägypten expor­tierte Software “Finfisher” fünf Monate lang vom Inlandsgeheimdienst eingesetzt wurde. In den Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten konnte das Parlament unter Führung der Sozialdemokraten durchsetzen, dass der Export von EU-Gütern dann kontrollpflichtig ist, wenn ihr Gebrauch im Zusam­menhang mit Verletzung von Menschenrechten, demokratischen Prinzipien oder der Redefreiheit steht.


SPD-Position:


Die SPD erachtet die bestehenden EU-Ausfuhrbeschränkungen für potenzielle Rüstungsgüter für unzureichend. Die SPD fordert deshalb strengere Kontrollen und mehr Transparenz. Die Industrie darf nicht auf Kosten der Sicherheit der Bürger bevorzugt werden. Speziell beim Export von Überwachungstechnik, die von Regierungen gegen Aktivisten eingesetzt werden könnte, die sich für Demokratie und Menschenrechte einsetzen, sollte deshalb nach dem Willen der Sozialdemokraten in jedem Einzelfall eine Vorabprüfung stattfinden, in welche Länder die Produkte exportiert werden dürfen. Ein solcher Antrag scheiterte jedoch nach massivem Lobbying des Bundeswirtschaftsministeriums am Widerstand der Konservativen und Liberalen im Europäischen Parlament.


Das Verhandlungsergebnis mit dem Ministerrat wird voraussichtlich mit großer Mehrheit vom Europäischen Parlament angenommen werden.


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