Dienstag, 4. September 2012

Ehegüterrecht – EU am Scheidungsweg: Eingetragene Partnerschaften bei Scheidungen nicht diskriminieren


Die Abstimmung im Innenausschuss des Europäischen Parlaments zum europäischen Ehegüterrecht am Montagabend endete zu meiner vollen Zufriedenheit. In unserer Stellungnahme forderten wir Sozialdemokraten mehr Rechtssicherheit für bi-nationale Paare bei der Auseinandersetzung um das gemeinsame Vermögen der Ehepartner, wenn diese sich scheiden lassen. Auch sollen die Bürger und Bürgerinnen der EU zukünftig mehr Auswahlmöglichkeiten erhalten, nach welchem anzuwendenden Recht ihre Scheidung vollzogen wird.


 Vor allem setzten wir uns aber für eine rechtliche Gleichstellung von Ehen und eingetragenen Partnerschaften ein. Die überwiegende Mehrheit eingetragener Partnerschaften sind gleichgeschlechtlich. Deshalb ist der Vorschlag der Europäischen Kommission, der getrennte Gesetzesvorhaben für Ehen und eingetragene Partnerschaften vorsieht, schlichtweg diskriminierend. Tatsächlich werden eingetragene Partnerschaften nach dem Vorschlag der EU-Kommission weit weniger Möglichkeiten eingeräumt, ihr anwendbares Recht oder ihren Gerichtsstand zu wählen.


 Am Montag folgten die Abgeordneten des Innenausschusses den Forderungen von nach mehr Gleichstellung. Dennoch wird der Weg zu einem einheitlichen europäischen Güterrechtsgesetz auch weiterhin steinig bleiben. Beim Ehegüterrecht scheiden sich nun mal die Geister: Konservative Kräfte im Ministerrat sowie im Parlament verweigern gleichgeschlechtlichen Partnerschaften noch immer die Anerkennung und nutzen jede Gelegenheit, sie gegenüber der traditionellen Ehe herabzusetzen.


 Mit Spannung werden deshalb die Abstimmungen im federführenden Rechts­auschuss erwartet, bevor das Plenum des Europäischen Parlaments über die neuen Regelungen zum Ehegüterrecht abstimmt. Ein deutliches Signal an den Ministerrat ist wichtig, da das Parlament bei der Gesetzgebung lediglich konsultativ beteiligt ist.


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