Die sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament begrüßt die Ankündigung der EU-Kommission, die so genannte Monti-II-Verordnung zurückzuziehen. Der hoch kontroverse Verordnungsvorschlag zur Ausübung sozialer Grundrechte im Binnenmarkt wurde im Mai durch eine Subsidiaritätsrüge aus zwölf Mitgliedstaaten an die Kommission zurückverwiesen. Der Verordnungsvorschlag hatte unter anderem das nationale Streikrecht ernsthaft gefährdet.
Der Kommissionsvorschlag wurde von meiner Fraktion von Beginn an abgelehnt. Dennoch beobachte ich die weiterhin bestehende rechtliche Unsicherheit mit Sorge. Durch die Urteile des Europäischen Gerichtshofs, wie etwa das Viking- oder das Laval-Urteil, befinden wir uns in einer rechtlichen Grauzone, wenn es um die Ausübung sozialer Grundrechte geht. Das grundsätzliche Problem bleibt bestehen, die Kommission steht weiterhin in der Verantwortung zu handeln
Soziale Grundrechte im Binnenmarkt müssen gestärkt werden. Die EU-Kommission muss endlich etwas dafür tun, fairen Wettbewerb, Gleichbehandlung und Arbeitnehmerrechte zu fördern. Deshalb fordern wir Sozialdemokraten seit Jahren eine soziale Fortschrittsklausel in allen EU-Rechtsvorschriften.
Der Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments bekräftigt, dass er bereit sei, die Debatte mit der Kommission fortzusetzen, um eine zufriedenstellende Lösung zu finden.
Arbeitnehmerrechte müssen Vorrang vor den Wirtschaftsfreiheiten haben. Zusammen mit meiner Fraktion werde ich mich weiterhin dafür einsetzen, einen Binnenmarkt für die Bürger zu schaffen. Weder Wirtschaftsfreiheiten noch Wettbewerbsregeln dürfen den sozialen Grundrechten übergeordnet sein! Soziale Grundrechte müssen immer Vorrang haben.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen