Verwaiste Werke, wie Bücher, Filme oder Musikstücke, deren Rechteinhaber unbekannt oder nicht ausfindig zu machen sind, sollen in Zukunft dennoch der Öffentlichkeit besser zugänglich gemacht werden. In seiner Plenarsitzung am Donnerstag hat das Europäische Parlament mit großer Mehrheit die entsprechende Richtlinie über ‘zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke’ angenommen und damit den im Vorfeld zwischen Parlament und Rat erzielten Kompromiss bestätigt.
Bisher war die Nutzung verwaister Werke höchst problematisch, da Nutzungsrechte nicht erworben werden konnten und eine Digitalisierung oder Verbreitung daher die Gefahr einer Urheberrechtsklage barg. Die heute verabschiedete Richtlinie schafft einen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen, der Archiven, Bibliotheken und anderen öffentlichen Einrichtungen die nötige Rechtssicherheit bietet, solche Werke zu digitalisieren und einer breiten Öffentlichkeit rechtmäßig und grenzüberschreitend zugänglich zu machen.
Die Relevanz der Richtlinie ist nicht zu unterschätzen, wenn man bedenkt, dass der Bestand mancher öffentlicher Einrichtungen zu 70 Prozent aus verwaisten Werken besteht.Ich finde es sehr gut dass dieses Kulturgut anstatt wie bisher aus Angst vor Urheberrechtsklagen, in den europäischen Archiven verstaubt oder aufgrund schwindender Materialqualität gänzlich verloren geht, nun Interessierten zur Verfügung gestellt werden kann.
Damit ist schon einmal ein Schritt in Richtung eines neuen europäischen Urheberrechts getan. Nun ist es an der Europäischen Kommission, die vom Parlament geforderten weiteren Schritte anzugehen.
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