Debatte Mittwoch, 12.9.2012 um 15.00 Uhr,
Abstimmung Donnerstag, 13.9.2012 ab 12.00 Uhr
Hintergrund:
Die Europäische Kommission wird am 11./12. September ihren Vorschlag für eine gemeinsame europäische Bankenaufsicht bei der Europäischen Zentralbank (EZB) unterbreiten. Die Kommission reagiert damit auf die Entscheidung der europäischen Staats- und Regierungschefs vom 28./29. Juni 2012. Der jüngsten Ankündigungen von Binnenmarkt-Kommissar Barnier zufolge sollen nun bis 1. Januar 2014 alle Banken der Eurozone unter die bei der Europäischen Zentralbank angesiedelte Aufsicht fallen. Die bisherigen nationalen Aufsichten sollen in das neue Aufsichtsregime miteinbezogen werden. Zudem will die Europäische Kommission sich dazu äußern, welche Auswirkungen die neue Aufsichtsstruktur auf derzeit laufende Gesetzgebungsverfahren (u.a. zu Einlagensicherungssystemen und Bankenrestrukturierung) hat.
EP-Position:
In einer gemeinsamen Resolution fordern die Fraktionen des Europäischen Parlaments einen demokratisch legitimierten Entscheidungsprozess über eine gemeinsame europäische Bankenaufsicht. Das Europäische Parlament muss darin als gleichberechtigter Mitgesetzgeber voll einbezogen sein. Zudem muss jede Neukonstruktion des Aufsichtsregimes mit verstärkter Transparenz und Rechenschaftspflicht gegenüber dem Parlament einhergehen.
SPD-Position:
Die SPD-Gruppe unterstützt die Resolution und fordert von Rat und Kommission, das Europäische Parlament nicht zu umgehen. Die europäische Bankenaufsicht ist eine notwendige Antwort auf die Finanzkrise. Ihre Ausgestaltung soll systemische Risiken eindämmen und die Abhängigkeit von Staaten- und Bankensolvenz mindern. Dabei dürfen jedoch funktionierende dezentrale Mechanismen, Verbünde und Einlagensicherungssysteme, die sich in der Krise bewährt haben, nicht zerstört werden. Das gilt auch für die klar an Kunden ausgerichteten und jahrzehntelang zuverlässigen Institutssicherungssysteme der deutschen Sparkassen und Volksbanken. Die SPD setzt sich in den laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Bankenregulierung, insbesondere im Rahmen des CRD-IV-Pakets, für eine konsequente Differenzierung nach Institutsgröße und Geschäftsmodell ein. Systemisch relevante Großbanken, aber auch einzelne kleine Institute müssen strengeren Auflagen und besserer Kontrolle unterliegen. Banken, die mit niedrigem Risiko einen entscheidenden Beitrag zur Finanzierung der Realwirtschaft leisten, dürfen hingegen nicht über Gebühr belastet werden und sollten von nationalen Aufsichtsbehörden, koordiniert durch die EZB, beaufsichtigt werden.
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