Richtlinie, Einigung in erster Lesung
Debatte und Abstimmung Donnerstag, 13.09.2012 ab ca. 10.00 Uhr
Hintergrund:
Verwaiste Werke sind vom Urheberrecht geschützte Werke, wie beispielsweise Bücher oder Zeitungsartikel, deren Autoren unbekannt sind oder nicht ausfindig gemacht werden können.
Ein Problem für die Digitalisierung und Verbreitung solcher Werke ist, dass es den Nutzern in diesen Fällen nicht möglich ist, Nutzungsrechte zu erwerben.
Die Richtlinie über “bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke” schafft nun einen rechtlichen Rahmen für die Suche, Prüfung und Bereitstellung verwaister Werke für die breite Öffentlichkeit. Sie erlaubt Einrichtungen von öffentlichem Interesse, wie etwa Museen, Bibliotheken oder öffentlichen Rundfunkanstalten, diese Werke zu digitalisieren und zu verbreiten.
EP-Position:
Der Gesetzesentwurf wird von einer breiten Mehrheit im Parlament getragen, nachdem sich das Parlament im Trilog insbesondere in folgenden Punkten durchsetzen konnte. So wurde der Entwurf auf alle öffentlichen Dienste ausgeweitet. Außerdem wurde öffentlichen Organisationen auch die Möglichkeit der gewerblichen Nutzung verwaister Werke eingeräumt. Daher werden für die Abstimmungen in der nächsten Woche keine Probleme erwartet.
SPD-Position:
Schöpfung und Kultur haben nicht nur Marktwert. Die online Bereitstellung Europäischer Archive auf Basis solider Methoden und einheitlicher rechtlicher Regelungen ist ein wichtiger Schritt in die Richtung eines neuen Europäischen Urheberrechts.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen