Verordnung, Einigung in Erster Lesung
Debatte Montag, 10.09.2012 ca. 17.30 Uhr,
Abstimmung Dienstag, 11.09.2012 ab 12.00 Uhr
Hintergrund:
Ziel der Verordnung ist es die bestehenden gesetzlichen Regelungen zur europäischen Normung zu überarbeiten und ersetzen. Zukünftig sollen nicht nur europäische Normen für Produkte, sondern auch für Dienstleistungen erstellt werden können, die unter anderem Produktspezifikationen und Arbeitsabläufe betreffen. Weiterhin regelt die neue Verordnung die europäischen Normungsorganisationen, die Finanzierung der europäischen Normung, die Anerkennung der IKT-Standards (Informations- und Kommunikationstechnologie-Standards) und die Einbindung von Interessenvertretern, die in den Normensetzungsverfahren involviert sind.
EP-Position:
Als problematisch bewerteten die Sozialdemokraten unter anderem den Vorstoß der EU-Kommission, Dienstleistungen unter die europäische Normierung einzubeziehen, da somit Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten zu befürchten gewesen wären. Daher ist es erfreulich, dass die sozialdemokratische Fraktion in wesentlichen Bereichen bei den Trilogverhandlungen Verbesserungen am Kommissionsvorschlag erreicht haben.
So etwa:
1) nicht alle Arten von Dienstleistungen fallen in den Anwendungsbereich der Verordnung. Den Mitgliedstaaten wird ausdrücklich überlassen, fundamentale Prinzipien ihrer Sozialversicherung, Berufsausbildung und ihres Gesundheitssystems selbst zu definieren und somit die Rahmenbedingungen für das Management, die Finanzierung, Organisation und Bereitstellung von Dienstleistungen zu regeln;
2) Einbeziehung von Gewerkschaften, europäischer Normungsorganisationen und aller relevanten Interessenvertreter bei der europäischen Normensetzung;
3) zukünftig werden KMU verstärkt an der Entwicklung von Normen, insbesondere auf nationaler Ebene, beteiligt.
SPD-Position:
Die Einbeziehung von Gewerkschaften bei der Normensetzung und die Ausnahme der Dienstleistungen aus dem Anwendungsbereich ist ein großer Erfolg der SPD-Europaabgeordneten. So werden etwa Lehrinhalte von Berufsausbildungen auch in Zukunft auf nationaler Ebene geregelt. Und auch im Bereich der Reinigungsdienstleistungen können keine europäischen Standardisierungen vorgenommen und somit die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen verschlechtert werden. Grundsätzlich hat das Europäische Parlament die Möglichkeit bei der Erstellung einer europäischen Norm sein Veto einzulegen.
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