Mittwoch, 12. September 2012

Neue EU-Richtlinie – Rechte von Gewaltopfern EU-weit besser geschützt


Gemeinsame Mindeststandards sind ein wichtiger Schritt, um Opfern von Verbrechern europaweit Schutz zu garantieren, unabhängig vom Ort des Verbrechens und dem Wohnort des Opfers. Deshalb halte ich die Annahme der Richtlinie über Mindeststandards für die Rechte und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie für die Opferhilfe durch das Europäische Parlament für sehr erfreulich.  


Die neue Richtlinie legt unter anderem in den folgenden Bereichen EU-weite Mindeststandards für den Schutz von Opfern fest: Recht auf Information und Opferhilfe, Anspruch auf rechtliches Gehör sowie angemessenen Opferschutz während der Vernehmung oder des Strafverfahrens.


Ich finde es gut dass mit der neuen  Richtlinie ein einheitlicher Rahmen für die Interessen von Verbrechensopfern geschaffen wird. Kinder, Frauen und andere besonders schutzbedürftige Personen erhalten endlich einen auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Schutz. Die stärkere Unterstützung und der Schutz von den Familienangehörigen der Opfer ist ebenso ein wichtiger Schritt, damit die Betroffenen besser mit der schwierigen Lage umgehen können 


Die Stärkung der Grundrechte in Europa und gemeinsame Mindeststandards sind wichtig, um mehr Vertrauen in die Justizsysteme der verschiedenen Mitgliedstaaten zu schaffen und so auch eine bessere Zusammenarbeit zu ermöglichen


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