Mittwoch, 12. September 2012

Rettungsschirm ESM endlich handlungsfähig


Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Zulässigkeit des dauerhaften Euro-Krisenfonds ESM und den europäischen Fiskalpakt ist ein kluges und begrüßenswertes Urteil, das die Bedenken vieler Bürgerinnen und Bürger ernst nimmt und mehr Rechtssicherheit unter umfassender Beteiligung des Bundestages schafft


Die wiederholte Mahnung der Karlsruher Richter an die Bundesregierung, die Haushaltsrechte des Bundestages zu wahren, zeigt, dass Merkels Auffassung von europäischer Krisenpolitik bei weitgehender Umgehung der Legislative auch den Richtern übel aufstößt. Jetzt klafft die Demokratielücke jedoch noch an anderer Stelle: Das Schicksal ganzer Nationen darf nicht länger unter Ausschluss der Öffentlichkeit in den Händen ungewählter Troika-Experten liegen. Die Reformauflagen müssen im Europäischen Parlament diskutiert und von den Volksvertretern kontrolliert werden.Spanien und Italien wehren sich zu Recht gegen eine undemokratische Auflagenpolitik, die zwangsläufig in die Rezession führt.


Das prinzipiell zustimmende Votum der Verfassungsrichter bewirkt, dass der ESM endlich handlungsfähig ist und seine Arbeit ab Oktober aufnehmen kann.


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