Mittwoch, 19. September 2012

Meilenstein auf dem Weg zu einem Gemeinsamen Europäischen Asylsystem


Minderjährige Flüchtlinge sollen in Zukunft einen besseren Schutz innerhalb der EU genießen. Das sieht unter anderem die am Mittwoch im Innenausschuss des Europäischen Parlaments angenommene überarbeitete Richtlinie zu den Aufnahmebedingungen von Asylbewerbern vor. Zuvor hatten sich Parlament, Rat und EU-Kommission in Trilogverhandlungen darauf geeinigt.


Mit der Festlegung gemeinsamer Mindestnormen können wir EU-weit einen angemessenen Lebensstandard für Asylsuchende gewährleisten, der ihre Gesundheit und ihren Lebensunterhalt sicherstellt. Besondere Aufmerksamkeit werde in Zukunft den Bedürfnissen von besonders schutzbedürftigen Personen wie Folteropfern und Minderjährigen gelten. Hierzu gehören die Möglichkeit der Familienzusammenführung sowie die Berücksichtigung des Wohlergehens und der sozialen Entwicklung der Minderjährigen.  


Der erzielte Kompromisstext sieht darüber hinaus vor, dass die Mitgliedstaaten dem Antragsteller spätestens neun Monate nach der Antragsstellung auf internationalen Schutz Zugang zum Arbeitsmarkt gewähren. Bislang waren die Mitgliedstaaten erst nach einem Jahr dazu verpflichtet. Damit verhindern wir die Ausgrenzung der Asylbewerber aus der Gesellschaft, fördern stattdessen eine schnelle Eingliederung und tragen zu ihrer Eigenständigkeit bei. Die Sozialdemokratin bedauert jedoch, dass nun in begründeten Fällen die Mitgliedstaaten Asylbewerbern bei materiellen Leistungen in Form von Geldleistungen und Gutscheinen eine weniger günstige Behandlung als eigenen Staatsangehörigen zuteil werden lassen können. 


Der Innenausschuss hat am Mittwoch auch dem ausgehandelten Kompromisstext zur geänderten Dublin-II-Verordnung zugestimmt, die festlegt, welcher Mitgliedstaat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist.


Da immer mehr EU-Staaten sich diese Regelung zu Eigen machen und Flüchtlinge wieder in das Land zurückschicken, über das sie eingereist sind, fordere ich, in bestimmten Fällen diese Rücküberstellungen auszusetzen. Es muss sichergestellt werden, dass Asylbewerber nicht in einen Mitgliedstaat überstellt werden, der ihnen keinen angemessenen Schutz bieten kann. Abhilfe in Situationen zu schaffen, in denen die Asylsysteme und Aufnahmekapazitäten der EU-Mitgliedstaaten unter besonderem Druck stehen, ist unabdingbar.


Auch die Möglichkeiten der Ingewahrsamnahme von Asylbewerbern, sehe ich kritisch. Nur durch Einhaltung strenger Verfahrensgarantien können wir sicherstellen, dass niemand allein deshalb in Gewahrsam genommen werden kann, weil er um internationalen Schutz nachsucht.


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