Die fortschreitende Digitalisierung der Kinos darf nicht auf Kosten von kleinen Programmkinos erfolgen. Das Europäische Parlament hat heute entsprechende Rahmenbedingungen für die digitale Umstellung der europäischen Kinolandschaft verabschiedet.
Wir müssen dafür Sorge tragen, dass die Umstellung des Kinos von analoger auf digitale Abspieltechnik nicht auf Kosten der kleinen Programmkinos geht. Damit die kleinen Kinos in der Fläche erhalten bleiben, bedarf es daher wettbewerbsrechtlicher Ausnahmen, die es den EU-Mitgliedstaaten und der EU selbst erlaubt, die Umstellung bei kleineren Kinos staatlich zu fördern.
Die Kosten für die Anschaffung neuer Digitaltechnik trägt jedes Kino größtenteils selbst. Dass kleine, unabhängige Programmkinos es dabei im Vergleich zu Multiplex-Kinoketten ungleich schwerer haben, läge dabei auf der Hand. Kulturpolitisch sei es aber zwingend notwendig die Vielfalt der verschiedenen Kinos in Europa durch eine gezielte öffentliche Förderung zu sichern. Es bedarf einer fairen Co-Existenz von großen Kinoketten und unabhängigen Programmkinos. Sie ist die Voraussetzung, dass auch zukünftig Filme mit kleinem Budget neben Blockbustern ihren Weg zum Publikum finden. Nicht zuletzt ermöglicht man damit auch künftig die Vielfalt der europäischen Filmlandschaft.
Darüber hinaus ermuntern wir in unserem Beschluss die Mitgliedstaaten und die Kommission dazu, die Produktion und Verbreitung europäischer Filme zu verbessern und die Filmerziehung vor allem bei jungen Menschen voranzutreiben.
Außerdem erachten wir es für notwendig, an der Wahrung der Technologieneutralität festzuhalten und nicht einen einzelnen Abspielstandard festzulegen. Damit wollen wir verhindern, dass sich kleinere Kinos eine Digitaltechnik anschaffen müssen, die aus ihrer Sicht für die Präsentation nur weniger Filme überdimensioniert erscheint.
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