Sonntag, 13. November 2011

Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von CDS diese Woche im Europaparlament


Abstimmung am Dienstag, 15.11.2011 ab 12.00 Uhr

Hintergrund:

Im Zuge der Finanzkrise leiteten mehrere Regulierungsbehörden in Europa, darunter die deutsche BaFin, die britische FSA und die französische AMF, Maßnahmen ein, mit denen Leerverkäufe vorübergehend untersagt wurden. Um einen gemeinsamen EU-Rechtsrahmen zu schaffen und die Wirksamkeit der Maßnahmen zu steigern, legte die EU-Kommission im September 2010 einen Verordnungsvorschlag für Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps (CDS) vor.

EP-Position:

Nach zähen Trilogverhandlungen haben Parlament, EU-Kommission und Mitglied­staaten Ende Oktober einen Kompromiss erzielt. Dabei konnte sich die sozialdemokratische Fraktion mit zentralen Forderungen durchsetzen: So wird zukünftig mit ungedeckten Kreditausfallversicherungen (CDS) auf Staatsanleihen erstmals ein spekulatives Finanzprodukt verboten. Der ursprüngliche Kommissionsvorschlag sah diese Regelung nicht vor. Allerdings kann das Verbot auf Wunsch eines betroffenen Mitgliedstaats für seinen CDS-Markt und nach Prüfung durch die EU-Aufsicht vorübergehend ausgesetzt werden. Bis zuletzt hatte es im Rat große Widerstände gegen das Verbot gegeben. Darüber hinaus müssen ungedeckte Leerverkäufe in Zukunft bis zum Ende des jeweiligen Handelstages mit den entsprechenden Wertpapieren unterlegt sein. Ansonsten drohen dem Verkäufer Strafen. Außerdem kommen neue Transparenzregeln und Informationspflichten für Leerverkäufe und CDS zum Tragen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Aufsichtsbehörden bei Marktmissbräuchen frühzeitig reagieren können. Die Befugnisse der Europäischen Aufsichtsbehörde für Wertpapiere (ESMA) wurden deutlich gestärkt (Interventionen und Verbote falls die Stabilität der Finanzmärkte gefährdet ist; Vorgaben für ein gemeinsames Sanktionsregime, um Aufsichtsarbitrage zu verhindern etc.).

SPD-Position:

Die Verordnung ist ein längst überfälliger Baustein der europäischen Finanzmarktregulierung. Erstmals werden Leerverkäufe und Kreditausfallversicherungen in Europa reguliert beziehungsweise verboten. Die sozialdemokratische Fraktion und das EU-Parlament wären bei der Regulierung durchaus noch weiter gegangen. Dies scheiterte aber wieder einmal an der Blockadehaltung im Ministerrat. Während die Mitgliedstaaten bei internationalen Gipfeln vollmundig immer neue Regulierungsvorhaben ankündigen, verhindern sie im Ministerrat ständig weiterführende Vorstöße des EU-Parlaments.

Im Plenum wird mit einer breiten Mehrheit für das Trilog-Ergebnis gerechnet.


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