Donnerstag, 24. November 2011

VW-Gesetz sollte Exportschlager werden – Androhung von Strafzahlungen ist absurd


Einer erneuten Klage der EU-Kommission gegen das VW-Gesetz vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) stehe ich mit großem Unverständnis gegenüber: Die Klage führt die eigens von der EU-Kommission verkündeten Ziele, die industrielle Basis in Europa stärken zu wollen, ad absurdum.


Letztes Jahr noch hatte die EU-Kommission in ihrer Strategie für eine integrierte Industrie­politik langfristige Entwicklungen stärken und den Anteil strategischer Investoren in europäischen Industrieunternehmen ausweiten wollen. Die Kommission vollführt eine Kehrtwende zurück zu marktradikalen Dogmen. Die Lehren aus der Finanzmarktkrise scheinen wieder unter den Tisch zu fallen. Dabei bestätigen vorliegende Untersuchungen, dass Unternehmen mit einer langfristigen Investitions­strategie und entsprechenden Eigentumsstrukturen sich in der Krise deutlich besser behauptet haben als diejenigen, die, wegen lediglich auf den kurzfristigen Profit zielender Investoren, zum Spielball von Spekulationen wurden.


Auch von juristischer Seite her, kannich die erneute Anrufung des EuGHs nicht nachvollziehen. Schließlich hat die Bundesregierung nach dem ersten Urteil der obersten EU-Richter aus dem Jahr 2007 das VW-Gesetz entsprechend geändert. Das damals lediglich in Verbindung mit der Sperrminorität für vertragswidrig erklärte Höchst­stimmrecht ist bereits seit Dezember 2008 aufgehoben. Weiterer Änderungsbedarf ist nicht ersichtlich. Schließlich gibt es auch kein EU-Gesellschaftsrecht, das Anlass dafür gibt. Vielmehr ist eine wie im VW-Gesetz formulierte qualifizierte Sperrminorität nach deutschem Aktienrecht ausdrücklich vorgesehen.


Ein Vorteil im Vergleich zu privaten Investoren hätte das Land Niedersachsen auch nicht gehabt, da das Land in den zurückliegenden Jahren seinen 20-prozentigen Anteil am VW-Konzern zu den gleichen Bedingungen am Kapitalmarkt gesichert hätte, wie sie für andere Marktteilnehmer auch gelten.


Nach meiner Ansicht sollten mehr europäische Aktiengesell­schaften Modelle, wie das VW-Gesetz, in ihre Unternehmensverfassungen einführen, da sie ein wichtiger Baustein für die industrielle Basis in Europa seien. Wir brauchen mehr VW-Gesetze und nicht weniger. Deswegen sollte die EU-Kommission ihre Klage zurückziehen. Zudem wäre es vielmehr erforderlich, wenn jetzt im Rahmen des Grünbuchs der EU-Kommission über gute Unternehmensführung verlässliche Strukturen für alle börsennotierten Unternehmen entwickelt werden. Die Kommission darf sich nicht weiter widersprechen und muss endlich klare wirtschafts- und finanzpolitische Regeln auf den Weg bringen, damit die Menschen in Europa wieder Vertrauen in die Gestaltungskraft der EU gewinnen. Die Klage und die unverhältnismäßige Androhung von Strafzahlungen erreichen genau das Gegenteil.


Hintergrund:


Das bereits aufgrund von EU-Vorgaben novellierte VW- Gesetz sieht vor, dass Aktionäre mit 20 Prozent Anteil an Volkswagen eine Sperrminorität haben. Das eröffnet dem Land Niedersachsen mit seiner entsprechend hohen Beteiligung ein Vetorecht. Das Gesetz sorgt auch dafür, dass gegen die Stimmen der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat keine Werke verlagert oder geschlossen werden können.


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