Mittwoch, 23. November 2011

Faires Verfahren: Recht auf Belehrung über seine Rechte


Personen, die einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt werden, müssen über ihre Rechte im Strafverfahren unterrichtet werden. Der Innenausschuss im Europäischen Parlament hat heute in Brüssel einen entsprechenden Bericht der SPD-Europaabgeordneten Birgit Sippel zum Richtlinienvorschlag über das Recht auf Belehrung in Strafverfahren angenommen. Zuvor hatten sich die Unterhändler des Europäischen Parlaments, der EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission auf einen Kompromiss in erster Lesung geeinigt.


Mit der neuen Richtlinie wollen wir in Zukunft sicherstellen, dass Verdächtigen und Beschuldigten ein faires Verfahren gewährt wird, wenn sie in ihrem Heimatstaat oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat strafrechtlich verfolgt werden. Man kann seine Verfahrensrechte nur dann umfassend wahrnehmen, wenn man sie kennt. Deshalb müssen verdächtige und beschuldigte Personen in einer für sie verständlichen Sprache über ihre Rechte informiert werden.


Die Richtlinie sieht vor, dass Polizeibeamte und Staatsanwälte festgenommene Personen über ihre Rechte schriftlich belehren müssen. Diese umfassen neben Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen insbesondere eine Belehrung über den Tatvorwurf, Rechtsbeistand und das Recht, nach Festnahme unverzüglich einem Richter vorgeführt zu werden. Zudem konnte das Europäische Parlament die im Kommissionsvorschlag fehlenden Rechte auf medizinische Versorgung und Aussageverweigerung erfolgreich in die Richtlinie integrieren. Der Verdächtige muss darüber informiert werden, dass es ihm freisteht, sich zum Tatvorwurf zu äußern oder zu schweigen, insbesondere wenn er sich durch seine Aussage selbst belasten könnte.


Wenn die Mitgliedstaaten die Richtlinie schnellst möglich annehmen und rechtmäßig umsetzen, können wir die Situation zahlreicher verdächtiger und beschuldigter Personen verbessern, indem wir sicherstellen, dass sie umfassende Informationen über ihre Rechte erhalten.


Hintergrund:


Da die ersten Kommissionsvorschläge von 2004 zur Gewährleistung fairer Verfahren nicht die einstimmige Unterstützung der EU-Mitgliedstaaten erhielten, legt die Kommission nun schrittweise verschiedene Maßnahmen zu Verfahrensrechten vor. Der Richtlinienvorschlag der Kommission über das Recht auf Belehrung in Strafverfahren ist der zweite Schritt des umfassenden Pakets legislativer Maßnahmen, das ein Mindestmaß an Verfahrensrechten in Strafverfahren in der Europäischen Union gewährleisten soll. Über die erste Maßnahme, wonach Verdächtige Recht auf Übersetzungsleistungen und Verdolmetschung in Strafverfahren haben, ist 2010 bereits eine politische Einigung zwischen dem Parlament und dem Rat erzielt worden. Die dritte Maßnahme ist ein Richtlinienvorschlag über das Recht auf Rechtsbeistand und Kontaktaufnahme bei der Festnahme, zu dem das Parlament 2012 einen Bericht verabschieden wird.


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