Europäisches Parlament stimmt über Neufassung des Ersten Eisenbahnpakets ab
Nach zähen Auseinandersetzungen steht seit heute die Neufassung des Ersten Eisenbahnpakets zur Abstimmung im Europäischen Parlament in Straßburg. Ich bin zuversichtlich, dass es uns mit der überarbeiteten Richtlinie diesmal gelingen wird, der Schaffung eines gemeinsamen Eisenbahnraums in Europa neuen Schub zu verleihen. Wenn wir die faire und diskriminierungsfreie Integration nationaler Eisenbahnmärkte weiter vorantreiben wollen, ist eine effiziente regulatorische Kontrolle zwingend notwendig.
Neben der Stärkung der Unabhängigkeit nationaler Regulierungsbehörden begrüße ich auch die neuen Bestimmungen zu langfristigen Vertragsvereinbarungen zwischen Mitgliedstaaten und Infrastrukturbetreiber. Um die Finanzierung der Infrastruktur sicherstellen zu können, ist Verlässlichkeit und Planungssicherheit unerlässlich. Mehrjährige Finanzierungsverträge können diese Sicherheit bieten.
Erfreut bin ich auch über die klare Entscheidung, den ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission abzulehnen, wonach Bahnunternehmen bei Streiks Mindestdienste hätten einsetzen müssen. Das Streikrecht ist eines der wichtigsten Grundrechte, das sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU erkämpft haben und das nicht dem Bahnbetrieb zum Opfer fallen darf.
Der Vorstoß, in der Neufassung des Eisenbahnpakets eine Trennung von Netz und Betrieb vorschreiben zu wollen, wurde bereits frühzeitig aufgegeben. Allerdings beauftragte das Parlament die EU-Kommission, bis Ende 2012 einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen. Wir konnten uns auf einen Kompromiss bei der transparenten Rechnungsführung einigen: Eine neue Klausel soll regeln, dass staatliche Gelder, die für die Infrastruktur bestimmt sind, nicht in andere Geschäftsbereiche fließen dürfen.
Damit wir keine weitere Zeit verlieren und das Gesetzespaket auf den Weg bringen können, sind nun die Mitgliedstaaten gefordert, auf das Parlament zuzukommen und eine zeitnahe Einigung zu erzielen. Eine Positionsfindung im Verkehrsministerrat ist für Mitte Dezember angesetzt.
Zehn Jahre nach Inkrafttreten des ersten Eisenbahnpakets blieben viele der damaligen Ziele unerreicht: der Schienenverkehr konnte seine Marktanteile in Europa nicht ausweiten und auch in den offenen Schienenmärkten wird der Marktzugang oft durch großen Verwaltungsaufwand erschwert. Ziel der Neufassung ist es nun, den gesetzlichen Rahmen und die Verwaltungsvorschriften zu vereinfachen sowie den Marktzugang und die Aufsicht zu verbessern.
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