Mittwoch, 9. November 2011

Zweierlei Maß für Parlamente nicht gerechtfertigt


Bundesverfassungsgericht erklärt die 5%-Klausel bei Europawahlen für unzulässig


„Mit dem heutigen Urteil zur Unzulässigkeit der 5%-Klausel schwächt das Bundesverfassungsgericht ein weiteres Mal das Europäische Parlament. Ich bin sehr besorgt darüber, dass das Europäische Parlament offenbar im Gegensatz zum Bundestag und den Landtagen weniger Arbeitsfähigkeit zugestanden wird,“ so JUTTA STEINRUCK, SPD-Europaabgeordnete aus Rheinland-Pfalz. Sie betrachte das Urteil sehr skeptisch, so die Ludwigshafenerin weiter, denn eine Zersplitterung der politischen Landschaft innerhalb des Parlamentes erschwere künftig die Entscheidungen.


Gerade zu einer Zeit, in der Europa in der Bewährungsprobe stehe, sei es besonders wichtig, dass das einzige direkt gewählte Gremium auf europäischer Ebene arbeitsfähig bleibe. Jutta STEINRUCK: „Nach dem Vertrag von Lissabon haben wir als Parlament mehr Verantwortung bekommen und wollen dieser auch angemessen nachkommen. Dazu zählt aber für mich auch ein gewisses Maß an politischer Verlässlichkeit, was die großen politischen Linien betrifft. Diese erreichen wir aber nur, wenn wir es als größte nationale Delegation schaffen, auch innerhalb der politischen Fraktionen unseren Einfluss zu behalten.“ Vertreter von Splitterparteien schließen sich meist keiner Fraktion an und entsprechend ist ihr Einfluss auf das politische Geschehen meist nur marginal.


„Ich hoffe, dass wir schnell einen Wandel in der Wahrnehmung der Rolle des Europäischen Parlamentes erleben. Wir sind Gesetzgeber in Europäischen Angelegenheiten und schon lange keine reine Quasselbude mehr. Ich hoffe, dass es bei den nächsten Europawahlen trotzdem zu einer starken Vertretung durch deutsche Parlamentarier kommt und wir unsere Arbeitsfähigkeit in Zukunft behalten,“ so STEINRUCK abschließend.


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