Liquiditätsprobleme von Griechenland und anderen krisengeschüttelten Ländern auffangen
Debatte Mittwoch ab 19.00 Uhr, Abstimmung Donnerstag ab 12.00 Uhr
Krisengeschüttelte Länder wie Griechenland stehen derzeit vor enormen Schwierigkeiten, privates Kapital für die Durchführung von kohäsionspolitischen Projekten zu beschaffen. Insbesondere in Griechenland besteht die Gefahr, dass eine Reihe von strategisch wichtigen Projekten nicht durchgeführt werden können –darunter fünf geplante Autobahnprojekte, deren Umsetzung über 10.000 Jobs schaffen würde. Private Investoren, deren Beteiligung an den Projekten unabdingbar ist, erhalten derzeit nicht die benötigten Kredite, da Banken nicht bereit sind, Risiken einzugehen, die unter den gegenwärtigen Umständen mit einer Investition verbunden wären. Diesem Problem soll durch eine Änderung der aktuellen Regionalpolitikgesetzgebung entgegentreten werden.
Das Europäische Parlament ist sich einig, dass jetzt ein Teil der bereits zugewiesenen Regionalmittel dafür genutzt werden soll, die Risiken der privaten Beteiligungen in den krisengeschüttelten Ländern abzusichern. Dazusoll ein Risikoteilungsinstrument geschaffen werden: Bis zu 10% der EU-Gelder aus EFRE und Kohäsionsfonds sollen für die Absicherung der Risiken von Privatinvestitionen genutzt werden dürfen. Dabei sind verschiedene Formen der Risikoabsicherung möglich: Darlehen, Garantien sowie andere Finanzierungsfazilitäten. Um das Risikoinstrument zu nutzen, richtet ein Mitgliedstaat einen Antrag an die Kommission, die ein entsprechendes Risikoteilungsinstrument einrichtet. Dazu wird ein Teil der Gelder an die Kommission zurück überwiesen. Diese stellt die Mittel der EIB oder anderen Finanzeinrichtungen mit öffentlichem Auftrag zur Verfügung. Die Mittel werden dann zur Absicherung von Risiken nationaler oder internationaler Banken oder Projektträger genutzt. Auch stellt das Instrument einen Hebel dar, der über die reine Absicherung eines Risikos sehr viel mehr Investitionen ermöglicht, als wenn das Geld direkt in Projekte investiert würde. Von dem neuen Instrument können all jene Länder profitieren, die aus einem Programm des Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) für die Euro-Länder oder aus dem Zahlungsbilanzmechanismus für Nicht-Euro-Länder Finanzhilfen erhalten (Programmländer). Derzeit sind dies Ungarn, Rumänien, Lettland, Portugal, Griechenland, und Irland.
Durch die Gesetzesinitiative wird es für private Geldgeber, die an Projekten der EU-Kohäsionspolitik in Griechenland und anderen krisengeschüttelten Ländern beteiligt sind, leichter, an Kredite zu gelangen. Auf diese Weise wird in einem kritischen Moment für zusätzliche Liquidität für Investitionen gesorgt und die weitere Durchführung der Programme vor Ort erleichtert. Impulse dieser Art sind genau das, was die wir SPD-Europaabgeordneten für die Schaffung von Wachstum in Ländern wie Griechenland fordern. Wir kämpfen für gezielte Investitionen in den Aufbau der Länder, wofür das Geld privater Investoren unabdingbar ist. Um deren Vertrauen zu stärken, muss die EU ihre Solidarität zu ihren krisengeschüttelten Mitgliedstaaten zeigen und das auch finanziell untermauern.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen