Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit
Debatte und Abstimmung Mittwoch, ab 9.00 Uhr
Ziel der Aktualisierung der Verordnung ist es, eine angemessene Koordinierung der nationalen Systeme der sozialen Sicherheit auf EU-Ebene zu gewährleisten. Der Vorschlag berücksichtigt in erster Linie die jüngsten Entwicklungen in der grenzüberschreitenden Mobilität, vor allem die neuen Belegschaftsstrukturen, die sich in der Luftverkehrsbranche herausgebildet haben. Denn derzeitige Regelungen sind anfällig für Manipulationen in der Praxis mancher Flugunternehmen. Flugrouten können bewusst so festgelegt werden, dass letztlich diejenige Regelung greift, die eine (für die Unternehmen günstigere) Versicherungspflicht in dem gewünschten Mitgliedstaat begründet. Damit besteht die Gefahr, dass die eigentlich anzuwendenden sozialversicherungsrechtlichen Standards anderer Mitgliedstaaten umgangen werden. (Beispiel: Die irische Fluggesellschaft Ryanair kann seine Flugbegleiter, die in Hahn wohnen, zu günstigeren irischen Sätzen sozial versichern und umgeht damit das deutsche Sozialversicherungssystem.) Das führt nicht nur zu Wettbewerbsverzerrungen (andere Flugunternehmen bezahlen deutsche Sätze für das Personal, dass in Deutschland stationiert ist), es ist auch Sozialdumping auf dem Rücken der Beschäftigten.
Die überarbeitete Verordnung verankert nun das Heimatbasisprinzip gesetzlich fest. In Zukunft soll der Begriff ‘Heimatbasis’ als Kriterium herangezogen werden, um die für das Flugpersonal geltenden Rechtsvorschriften zu bestimmen. Heimatbasis ist demnach der Ort, wo Flugbegleiter und -piloten normalerweise eine Dienstzeit oder eine Abfolge von Dienstzeiten beginnen und beenden. Das bedeutet, dass dort, wo das Flugpersonal stationiert ist, es auch sozial versichert sein muss und die Steuern zu entrichten sind.
Mit der überarbeiteten Verordnung wurde ein Lücke geschlossen, die der gemeinsame europäische Markt noch offen gelassen hat. Unternehmen, die den Binnenmarkt nutzen und sich aber andererseits aus der Verantwortung stehlen, darf es in einem sozialen Europa nicht geben. Sozialdumping und ein Umgehen der Sozialkassen wurden hier nun endlich gesetzlich verboten.
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