Montag, 16. April 2012

Diese Woche im Europaparlament (3): Gemeinsame Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage


Gemeinsame Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage


Debatte Mittwoch ab 17.00 Uhr, Abstimmung Donnerstag ab 12.00 Uhr


Die EU-Kommission hat letztes Jahr einen Vorschlag für ein gemeinsames EU-System zur Berech­nung der Steuerbemessungsgrundlage von Unternehmen vorgelegt. Demnach sollen Unternehmen, die in mehr als einem EU-Land tätig sind, auf ein einheitliches Regelwerk für die Berechnung der Steuerbasis zurückgreifen können. Die Gemeinsame konsolidierte Körperschaftssteuer-Bemessungs­grundlage (GKKB) hätte zur Folge, dass die Unternehmen ihre Steuererklärung bei einer einzigen Stelle einreichen und alle in der EU entstandenen Gewinne und Verluste konsolidieren können. Allerdings sieht der Kommissionsvorschlag die neue europäische Bemessungsgrundlage nur als Option vor: Unternehmen können also zwischen der GKKB und ihren nationalen Steuersystemen wählen. Ebenso bleiben die Körperschaftssteuersätze vom Kommissionsvorschlag unberührt. Die EU-Länder entscheiden auch weiterhin über die Höhe ihres Unternehmenssteuersatzes.


Auf Druck der Sozialdemokraten sieht der Bericht des Europäischen Parlaments einen automatischen Übergang zu einer EU-weit verpflichtenden GKKB vor. Dabei soll gelten: Unterneh­men in der Rechtsform “Societas Eurpea” oder “Societeas Cooperativa Europea” werden zwei Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinien verpflichtend miteinbezogen. Alle Unternehmen außer KMU werden fünf Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie verpflichtend miteinbezogen. Die GKKB bleibt für KMU aber optional. Zudem wird die Kommission aufgefordert, Instrumente zur Senkung der Verwaltungs­kosten zu entwickeln – als Anreiz für transnational tätige KMU. Konkrete Maßnahmen zur Harmoni­sierung der Steuersätze sind im Parlamentsbericht zwar nicht vorgesehen, allerdings erwähnt der Bericht die Möglichkeit, in Zukunft europaweit Mindeststeuersätze einzuführen.


Die Aufnahme einer verbindlichen GKKB in den Parlamentskompromiss ist ein politischer Erfolg. Denn aus meiner Sicht sollten insbesondere für transnational agierende Unternehmen die Wahlfreiheit eingeschränkt und Steuerwettbewerb zwischen verschiedenen Standorten innerhalb des Binnenmarkts verhindert werden. Die GKKB muss für alle Mitgliedstaaten verbindlich sein. Zudem sollten die nationalen Steuersätze bei der Unternehmensbesteuerung angeglichen werden und künftig nicht mehr als drei Prozent unter dem durchschnittlichen EU-Steuersatz liegen.


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