Ich freue mich, dass das Europäische Parlament die soziale Absicherung von grenzüberschreitenden Beschäftigten innerhalb Europas verbessern wird. Am Mittwoch haben wir in Straßburg für eine Veränderung der bestehenden Verordnungen zur Koordinierung der sozialen Versicherungssysteme gestimmt. Mit der Veränderung werden gesetzliche Lücken endlich geschlossen. Die Verordnung umfasst jetzt auch Wanderarbeiter, Grenzgänger und Selbstständige.
Die vorgenommene Aktualisierung der Verordnung war dringend notwendig, um den jüngsten Entwicklungen in der grenzüberschreitenden Mobilität von Beschäftigten Rechnung zu tragen. Der Binnenmarkt birgt viele Chancen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der Europäischen Union. Trotzdem müssen der soziale Schutz und die Absicherung der Beschäftigten immer vor den wirtschaftlichen Freiheiten stehen.
Auch für das Flugpersonal ist dies eine wichtige Verordnung. Flugrouten wurden in der Vergangenheit bewusst so gelegt, dass das Flugpersonal in dem Mitgliedstaat versichert war, in dem die Sozialversicherung für die Fluggesellschaft am billigsten war. Damit wurde nicht nur der Wettbewerb verzerrt, es ist auch Sozialdumping auf dem Rücken der Beschäftigten. Deshalb hat sich meine Fraktion dafür stark gemacht, dass sich das Flugpersonal auch dort sozial versichern und seine Steuern zahlen muss, wo es stationiert ist.
Die Verordnung sieht darüber hinaus auch vor, dass nun Wanderarbeiter und Grenzgänger in dem Mitgliedsland Arbeitslosenunterstützung erhalten können, in dem sie gearbeitet haben und entsprechende Beiträge in die Sozialkassen eingezahlt haben. Zudem hat die neue Verordnung auch eine große Bedeutung im Kampf gegen die Ausbeutung von scheinselbstständigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Das ist ein großer Fortschritt für die soziale Absicherung vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Europa.
Unternehmen, die den Binnenmarkt nutzen, sich aber andererseits aus der sozialen Verantwortung stehlen wollen, darf es in einem sozialen Europa nicht geben. Ich bin froh, dass die Verordnung diese Gesetzeslücken jetzt schließt und Missbrauch in Zukunft wirksam verhindert.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen