Dienstag, 24. April 2012

Wer haftet, muss auch kontrollieren dürfen! Anhörung zur Kontrolle der Euro-Rettungsschirme im Europäischen Parlament


Die demokratische Kontrolle der europäischen Rettungsschirme reicht bisher nicht aus. Die Tatsache, dass EFSF, EFSM und ESM jeweils nach anderen Regeln funktionieren, macht das Problem noch komplexer. Beim EFSM haftet der Europäische Haushalt mit bis zu 60 Milliarden Euro. Damit übernimmt er eine Pufferfunktion bei Zahlungsausfällen, bevor er sich über zusätzliche Beiträge der EU-Mitgliedstaaten refinanzieren könnte. Wenn man sich ansieht, was die Mitgliedstaaten alles unternehmen, um zusätzliche Zahlungen in den EU-Haushalt zu vermeiden, bin ich nicht so optimistisch wie die EU-Kommission, die glaubt, dass im Ernstfall mögliche Garantiezahlungen nicht zu Lasten des EU-Haushaltes gehen.


Der Haushaltskontrollausschuss wird hinsichtlich der Vergabe von Darlehen aus dem EFSM seine Kontrolle über die EU-Kommission verstärken wird. Der Europäische Rechnungshof wird sich in seinem Jahresbericht für 2011 damit befassen, so dass die Kontrolle des EFSM auch Teil der Entlastung für die EU-Kommission wird. Über Fragen, wie die Prüfberichte der EU-Rechnungsprüfer mit einbezogen werden oder wie das Risikomanagement in den Umsetzungsrichtlinien berücksichtigt wird, sollten wir uns aber bereits vorher von der EU-Kommission Bericht erstatten lassen.


Es ist nicht in Ordnung, dass die aktuellen Regelungen für den ESM keine parla­mentarischen Kontrollrechte vorsehen, weder für das Europäische Parlament noch für die nationalen Parlamente. Ein Entlastungsverfahren, wie wir es aus der EU kennen, findet nicht statt. Der Bundestag und die anderen nationalen Parlamente werden zwar informiert, tatsächlichen Einfluss auf die Mitteleinsatz aus dem ESM haben sie aber nicht. Der ESM wird von einem Verwaltungsrat kontrolliert, der hochrangig aus den nationalen Finanzministerien besetzt wird. Die Mehrheit des Bundestages müsste also das Vorgehen der eigenen Bundesregierung kritisieren, um sie zu korrigieren. Das hat schon bei der Kontrolle der Finanzminister im Rat in Fragen zu den Stabilitätskriterien für den Euro nicht funktioniert. Warum sollte das denn jetzt klappen?


Immerhin ist es gelungen, dass ein Wirtschaftsprüfungsausschuss, der sich aus Mitgliedern nationaler Rechnungshöfe und dem Europäischen Rechnungshof zusammensetzt, die unabhängige Rechnungsprüfung und damit eine demokratische Finanzkontrolle sicherstellt. Es macht schon nachdenklich, dass auch dies im ersten Entwurf der Euro-Staaten nicht vorgesehen war.


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