Donnerstag, 24. Januar 2013

Agrarausschuss will nur eine freiwillige Ökologisierung der Direktzahlungen


Mit einem weiteren enttäuschenden Ergebnis ist der Abstimmungsmarathon im Agraraus­schuss des Europäischen Parlaments zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik am Donnerstagvormittag zu Ende gegangen. Als letzter Punkt stand die zukünftige horizontale Verordnung über Finanzierung, Management und Kontrolle der Gemeinsamen Agrarpolitik zur Abstimmung. Die Verordnung regelt unter anderem, ob es eine Verknüpfung zwischen der Basis- und der Ökologisierungszahlung gibt.


Meine Kollegin, SPD-Europaabgeordnete und Agrarexpertin Ulrike Rodust, die im Agrarausschuss sitzt, hat als einzige gegen das Vorhaben gestimmt, Verstöße gegen Ökologisierungsauflagen lediglich mit Abzügen bei den 30 Prozent Ökologisierungsprämie zu sanktionieren. Wir haben im Vorfeld immer wieder klar gemacht, dass sowohl die Ökologisierungsprämie als auch die 70-Prozent-Basisprämie der Direktzahlungen bei Verstößen reduziert werden müssten. Ansonsten würden sich die Landwirte einfach gegen Ökologisierungsmaßnahmen entscheiden und trotzdem 70 Prozent der Direktzahlungen kassieren. Nicht ein mal die Kolleginnen und Kollegen aus der grünen Fraktion können es mit einer stärker ökologischen Ausrichtung der Direktzahlungen ernst meinen, wenn sie die Ökologisierungsauflagen lediglich zu einem freiwilligen Instrument degradieren.


Die Ausschussabstimmung hat aus meiner Sicht im Allgemeinen vollkommen falsche Signale gesetzt. Das Abstimmungs­ergebnis zur Transparenz der Agrarzahlungen ist geradezu skandalös. Die EU-Kommission hatte vorgeschlagen, die Namen der Zahlungsempfänger wieder offen zu legen. Dieser Vorschlag wurde im Agrarausschuss auf Hinwirken einer Handvoll konservativer Abgeordneter – unter ihnen auch der deutsche CSU-Abgeordnete Albert Deß – mit großer Mehrheit abgelehnt. Das ist ein unerhörter Akt gegen Transparenz- und Fairnessgrundsätze. Wenn wir öffentliche Mittel verteilen, dann muss ersichtlich sein, wer diese Mittel erhält. Wie will man sonst sicherstellen, dass das Geld der Steuerzahler anstatt dem ehrlichen Landwirt, der nichts zu verstecken hat, kriminellen Organisationen zu Gute kommt!


Auch Risikomanagementmaßnahmen und ein Einkommensstabilisierungsinstrument für Landwirte aus dem Fonds für die ländliche Entwicklung zu finanzieren, geht komplett in die falsche Richtung. Für Entwicklungsmaßnahmen, die dem ländlichen Raum zu gute kommen sollen, bleibt dann am Ende weniger übrig.


Die vom Ausschuss neugeschaffene Möglichkeit der Doppelförderung von Maßnahmen ist ein weiterer Schritt auf einen verworrenen Weg. So sollen Agrarumweltprogramme, die aus Mitteln der zweiten Säule finanziert werden, als Ökologisierungsmaßnahmen in der 1. Säule anerkannt und entsprechend mit der Öko-Prämie bedacht werden. Ein Landwirt wird somit für ein- und dieselbe Maßnahme Mittel aus beiden Säulen kassieren können. Das läuft jeglicher rechtlichen Grundlage und Logik entgegen.


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