Donnerstag, 24. Januar 2013

Europäische Gesetzgebung für nukleare Sicherheit ist ein Muss


Die Notwendigkeit einer verstärkten europäischen Zusammenarbeit im Bereich nuklearer Sicherheit, hat der Energieausschuss des Europäischen Parlaments am Donnerstag in seiner Resolution zu den Stresstests europäischer Atomkraftwerke abgestimmt.


Die Ergebnisse der Stresstest haben gezeigt, dass viele Sicherheitsfragen noch ungeklärt sind. Um den Schutz aller Europäerinnen und Europäer durch höchstmögliche Sicherheitsstandards zu garantieren, ist eine bindende und ehrgeizige europäische Gesetzgebung ein absolutes Muss.


Nach dem Reaktorunfall von Fukushima im März 2011 hatte die Europäische Union beschlossen, die 143 europäischen Kernkraftwerke auf ihre Sicherheit zu überprüfen. Dabei wurde aufgedeckt, dass in vielen Bereichen starker Verbesserungsbedarf besteht, der Maßnahmen in Höhe von bis zu 25 Milliarden Euro umfasst.


Wir brauchen eine detaillierte Kostenanalyse über die Wirtschaftlichkeit der Nachrüstung im Verhältnis zum Gefahrenpotential. Anstatt eine wirtschaftlich unsinnige Nachrüstung durchzuführen, sollten unsichere Kraftwerke vom Netz genommen werden.


Grundsätzlich muss aber klar sein, dass die Betreiber in der Pflicht sind, die Nachrüstungsmaßnahmen selbst zu finanzieren. Die Verbesserung der nuklearen Sicherheit darf auf keinen Fall aus Steuergeldern finanziert werden.


Neben einer verstärkten europäischen Zusammenarbeit, fordern wir eine Revision der bisher unzureichenden Sicherheitsgesetzgebung in der EU. Die EU-Kommission muss schnellstmöglich einen ambitionierten Gesetzgebungsvorschlag vorlegen. Darüber hinaus ist eine Versicherungspflicht von Kernkraftbetreibern dringend notwendig. Dabei müssen diese verpflichtet werden, die Kosten für den Versicherungsschutz zu übernehmen.


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