Mittwoch, 23. Januar 2013

Mehr Mobilität von Berufstätigen in Europa


Binnenmarktausschuss verabschiedet Berufsanerkennungsrichtlinie


Der Binnenmarktausschuss hat am Mittwoch in Brüssel mit der Annahme der Berufsanerkennungsrichtlinie die Weichen für die Bekämpfung des Fachkräftemangels in Europa gestellt. Die berufliche Mobilität darf in Europa nicht durch bürokratische Hürden behindert werden. Die Einführung eines europäischen Berufsausweis macht einen Schritt auf die Bürger und Bürgerinnen zu. Es wird für sie einfacher, grenzüberschreitend ihren beruflichen Tätigkeiten nachzukommen.


In dem Berufsausweis soll die individuelle Berufserfahrung fälschungssicher hinterlegt werden. Künftig wird es ausreichen, den Ausweis vorzulegen, um den erlernten Beruf auch in anderen Ländern ausüben zu können. Dieses Verfahren soll für Menschen, die nur zeitweise im Ausland arbeiten, wie etwa Reiseführer oder Skilehrer, besonders unbürokratisch erfolgen.


Zudem schafft ein “Vorwarnmechanismus” mehr Transparenz und schützt vor Ärzten, gegen die in einem EU-Land ein Berufsverbot verhängt wurde. Die Sicherheit von Patienten und Patientinnen stand für uns Sozialdemokraten im Vordergrund. Außerdem dürfen Mitgliedstaaten im Gesundheitsbereich die Sprachkenntnisse überprüfen.


In Deutschland war ein Aspekt der Reform bis zuletzt umstritten: Das Eingangsniveau für die Krankenpflegeausbildung sollte laut Kommissionsvorschlag von einer zehn­jährigen allgemeinen Schulbildung auf zwölf Jahre angehoben werden. Es konnte nun ein Kompromiss erzielt werden, der sowohl zwölf als auch mindestens zehn Jahre zulässt. Jungen Menschen mit Haupt- oder Realschulabschluss steht selbstver­ständlich auch in Zukunft der Weg zur Ausbildung in Pflegeberufen offen. Eine europaweite Qualität der Ausbildung muss allerdings gesichert und anforderungs­gerecht weiterentwickelt werden.


Doch alle Länder müssen sich bewegen: In einem Kompetenzkatalog werden Anforderungen formuliert, die alle Gesundheitsfachkräfte nach ihrer Ausbildung – egal ob zehn oder zwölf Jahre – erfüllen müssen. So ist auch die Bundesregierung gefordert, das Ausbildungssystem zu hinterfragen. Die Reform kann eine gesellschaftliche Debatte anstoßen, die zu einer Aufwertung des Berufsbildes führt, zu besseren Arbeitsbedin­gungen, mehr Anerkennung und einer erfreulicheren Berufsperspektive. Es geht darum, das Berufsbild der Krankenschwester und des Krankenpflegers an die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts anzupassen.


Hintergrund:


Mit der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gelten in der Europäischen Union bereits die automatische Berufsanerkennung auf der Grundlage harmonisierter Mindestausbildungsanforderungen in den Bereichen Handwerk, Gesundheit, Architektur, Industrie und Handel.


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