Die Brandkatastrophe in einer Textilfabrik in Bangladesch im November letzten Jahres mit mehr als 100 Toten hat uns eindringlich vor Augen geführt, wie notwendig weltweite Mindeststandards für Arbeitsbedingungen sind. Es kann nicht sein, dass Konsumgüter wie Kleidung, die in Europa verkauft werden, zu menschenunwürdigen und in diesem Fall sogar tödlichen Bedingungen hergestellt werden. Zu den Kunden der Textilfabrik gehörten unter anderem H&M, Wal-Mart, JC Penney, Carrefour und Tesco. In Europa sollten Unternehmen sich dieser Verantwortung bewusst sein und sich verpflichten, ihre Produktionsbedingungen transparent zu machen. Eine solche Verpflichtung ist ein erster Schritt für ein stärkeres Bewusstsein für die sozialen Arbeitsbedingungen in anderen Ländern. Darüber hinaus wird schon lange diskutiert, ein Zertifizierungs- und Auditierungssystem für Kleidung einzuführen, mit dem die Arbeitsbedingungen auch außerhalb Europas erfasst und dokumentiert werden.
Im Parlament haben wir über dieses Unglück gesprochen und auch eine Resolution verabschiedet. Außerdem habe ich eine Anfrage an die Kommission gestellt, die die Arbeitsbedingungen in Textilfabriken betrifft. Konkret habe ich gefragt, ob es auf europäischer Ebene derzeit ein System der Überprüfung von Arbeitsbedingungen in der Herstellung von Kleidung oder Textilien gibt und ob die Kommission plant, solche Standards zur Verbesserung der weltweiten Arbeitsbedingungen in Produktionsstätten europäischer Firmen zu erarbeiten.
In der Zwischenzeit hat die Kommission geantwortet:
Antwort von Herrn Andor im Namen der Kommission (31.1.2013)
Die Kommission unterhält kein System zur Überprüfung von Arbeitsbedingungen in der Herstellung von Kleidung oder Textilien; es gibt allerdings private Initiativen in diesem Bereich.
Die Kommission plant keine Erarbeitung von Standards auf EU-Ebene zur Verbesserung der weltweiten Arbeitsbedingungen in Produktionsstätten europäischer Firmen. Die Kommission hält jedoch die europäischen Unternehmen in ihrer Mitteilung „Die soziale Verantwortung der Unternehmen“ (Corporate Social Responsibility – CSR) („Eine neue EU-Strategie (2011–14) für die soziale Verantwortung der Unternehmen“ (KOM(2011) 681 endg. vom 25. Oktober 2011) dazu an, sich bestimmten weltweit anerkannten CSR-Leitlinien zu Arbeitsbedingungen anzuschließen. Dazu gehören die dreigliedrige Grundsatzerklärung der ILO zu multinationalen Unternehmen und zur Sozialpolitik, die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, die ISO-Norm 26000 und die „Global Compact“-Initiative der Vereinten Nationen.
Außerdem beabsichtigt die Kommission, 2013 einen Legislativvorschlag zur Offenlegung nicht-finanzieller Informationen vorzulegen, mit dem eine größere Transparenz in Bezug auf die Initiativen von Unternehmen zur Wahrnehmung ihrer sozialen Verantwortung gewährleistet werden soll.
Anfrage und Antwort können Sie auch auf der Homepage des Europäischen Parlaments nachlesen.
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