Dienstag, 15. Januar 2013

EU-Kommission schafft voreilig Fakten bei Sammlung von Fluggastdaten


Die Europäische Kommission hat 50 Millionen Euro an Fördermitteln für den Aufbau von Fluggastdatenbanken ausgeschrieben, obwohl Parlament und Rat einer entsprechenden Richtlinie noch nicht zugestimmt haben. Durch die Ausschreibung einer so hohen Summe schafft die Kommission Fakten, bevor eine gesetzliche Grundlage gegeben ist.


Der Kommissionsvorschlag zur Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR), der derzeit im Parlament noch in den Verhandlungen steckt, soll der Verhütung und Aufklärung von Terrorismus und schwerer Kriminalität dienen. Die Richtlinie würde Fluggesellschaften dazu verpflichten, bis zu 19 verschiedene Daten von Passagieren – wie etwa ihre Reiseroute, Anschrift und Zahlungsart – an die Mitgliedstaaten weiterzuleiten.


Diesm Kommissionsvorschlag stehe ich kritisch gegenüber. Es ist aus meiner Sicht ein Skandal, dass die Europäische Kommission nun Millionen ausgibt, um eine fragwürdige und noch längst nicht beschlossene Richtlinie in die Tat umzusetzen. Die Weitergabe so vieler persönlicher Daten ist unverhältnismäßig. Außerdem fehlt bisher jeder Beleg dafür, dass die Sammlung von Passagierdaten notwendig und effektiv ist, um Terrorismus und schwere Verbrechen zu bekämpfen. Ich werde mich weiter dafür einsetzen, dass die Richtlinie in ihrer jetzigen Form nicht verabschiedet wird.


Darüber hinaus finde ich es bedenkenwert, dass die Fördermittel dem Programm zur Verbrechensbekämpfung entnommen werden und nicht wie ursprünglich angedacht dem Programm für Innere Sicherheit. Es ist völlig unklar, welche Art von Verbrechen mithilfe von Fluggastdaten bekämpft werden soll. Der Austausch von Passagierdaten kann nur gerechtfertigt werden, wenn er an einen konkreten Zweck gebunden ist – wie die Bekämpfung von Terrorismus.


Es soll nun eine Anfrage an die Kommission gestellt werden, um zu klären warum so viel Geld für einen fragwürdigen Zweck ausgegeben wird. Ich möchte, dass unsere Kritik an dem Vorgehen der Kommission wahrgenommen wird. Die Ausschreibung der EU-Kommission läuft bis zum 10. April.


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