Debatte Montag, 14.01.2013 ab 17.00 Uhr, Abstimmung Dienstag, 15.01.2013 ab 12.00 Uhr
Hintergrund: Unternehmensumstrukturierungen sind kein neues Phänomen in Europa, doch in den vergangenen Jahren haben sie neue Formen und eine Ausweitung angenommen, die sämtliche Wirtschaftszweige und Regionen Europas umfassen. Seit 2008 wurden mehr als 5 400 Fälle groß angelegter Umstrukturierungen in der EU-27 durchgeführt. Dabei wurden nach Angaben von Eurofound brutto 1,8 Millionen Arbeitsplätze abgebaut. Viele Umstrukturierungsprozesse haben Mängel aufgewiesen, wie etwa ungenügende Informationen für die Beschäftigten und einen ungleichen Zugang zu Weiterbildungen. Dennoch gibt es immer noch keinen Rechtsrahmen in der EU, um sozial und wirtschaftlich ausgeglichene Umstrukturierungsprozesse zu fördern.
EP-Position: Mit dem Initiativbericht fordert das Europäische Parlament die EU-Kommission auf, ein passendes Rechtsinstrument zu Umstrukturierungsprozessen vorzulegen. Dieses Instrument muss nicht zwingend eine Richtlinie sein, sollte jedoch EU-weite Mindeststandards für Umstrukturierungen festlegen, die nicht in Tarifverträgen geregelt sind. Dabei soll die Einbeziehung aller Interessensvertreter (Sozialpartner, sowie lokale und regionale Behörden) in den langfristigen Planungsprozess gewährleistet werden. Des Weiteren soll die (Weiter-)bildung von Arbeitnehmern eine wichtige Rolle einnehmen, um die zukünftig nachgefragten Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Arbeitsmarkt abzudecken. EVP und ALDE werden womöglich dem Vorschlag skeptisch gegenüberstehen. GUE empfindet ihn als nicht stark genug.
SPD-Position: Der Bericht ist von großer Bedeutung für die SPD. Umstrukturierungen haben längst eine europäische Dimension. Deswegen brauchen wir die nötigen Rechtsmittel auf EU-Ebene, um zu garantieren, dass Umstrukturierungen fair und ausgewogen ablaufen. Es ist wichtig, dass die negativen Auswirkungen für die Beschäftigten auf ein Minimum reduziert werden. Wir brauchen eine europäische Lösung, um den Beschäftigten mehr Rechtssicherheit und einen umfassenden sozialen Schutz bei Umstrukturierungen zu bieten. Die Kommission hat bisher wenig konkrete Vorschläge zu diesem Thema gemacht. Daher ist unsere Forderung nach einem Rechtsinstrument ein Meilenstein (auf Basis des Art.288 AEUV). Ein rechtlicher Rahmen würde bedeuten, dass es in Zukunft europäische Mindeststandards für Umstrukturierungsprozesse geben wird, sofern sie nicht durch bestehende Tarifverträge geregelt sind.
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