Die EU-Kommission hat am Mittwoch in Brüssel ihren Vorschlag zum Vierten Eisenbahnpaket vorgestellt. Das Legislativpaket hat zum Ziel, die Schaffung des einheitlichen europäischen Eisenbahnraums voranzubringen und den Anteil des Schienenverkehrs auf dem europäischen Personen- und Güterverkehrsmarkt deutlich zu steigern.
Mit den drei bisherigen Eisenbahnpaketen konnte die EU bereits wichtige nationale Reformen in Gang setzen und damit die Weichen für einen gemeinsamen europäischen Eisenbahnraum stellen. Nach wie vor mangelt es jedoch vor allem an technischen Lösungen, um den Zugverkehr wahrlich grenzüberschreitend zu gestalten. Der Vorschlag sieht deshalb eine Reihe von Maßnahmen vor, um die unterschiedlichen Bahnsysteme in Europa zu vereinheitlichen. So sollen beispielsweise die Aufgaben der Europäischen Eisenbahnagentur (ERA) ausgebaut und Fahrzeugzulassungsprozesse harmonisiert werden. Dadurch könnte das Zulassungsverfahren deutlich beschleunigt, immense Kosten eingespart und bürokratische Hürden abgebaut werden.
Neben dringenden technischen Antworten, schlägt die EU-Kommission jedoch auch einschneidende Änderungen der Wettbewerbsbedingungen im Eisenbahnsektor vor. So sollen etwa im öffentlichen Schienenpersonenverkehr Dienstleistungsverträge verpflichtend ausgeschrieben werden. Bisher konnten die zuständigen Behörden wahlweise entscheiden, Aufträge direkt zu vergeben. Eine ausnahmslose Ausschreibungspflicht darf es unter keinen Umständen geben. Die Behörden müssen auch weiterhin frei entscheiden können, wie sie ihren öffentlichen Personenverkehr organisieren. Ein Mindestmaß an Mobilität sollte im Rahmen der Daseinsvorsorge für die gesamte Bevölkerung garantiert sein. Der öffentliche Nahverkehr muss daher auch in Zukunft erschwinglich und sicher sein.
Im Rahmen der Liberalisierung des Eisenbahnsektors fordert die Kommission auch schärfere Auflagen und Wettbewerbsbedingungen für vertikal integrierte Unternehmen, wie die Deutsche Bahn. Sollten diese Kriterien nachweislich nicht erfüllt sein, kann ein anderer Mitgliedstaat dem jeweiligen Unternehmen den Zugang zum nationalen Markt verweigern. Von der geplanten Trennung zwischen Netz und Eisenbahnbetrieb sieht die Kommission hingegen ab. Der jetzige Vorschlag steht im völligen Widerspruch zur Schaffung eines gemeinsamen Schienenverkehrsmarktes. Ziel ist es doch, dass Züge künftig ohne Unterbrechung von der Atlantikküste bis an die ukrainische Grenze fahren können. Um dabei den diskriminierungsfreien Zugang für alle Betreiber zu gewährleisten, wurden erst im vergangenen Jahr gemeinsame Vorschriften verabschiedet. Deren Umsetzung und Wirkung sollten wir abwarten, bevor wir zu derart drastischen Maßnahmen greifen.
Nun liegt es an EU-Parlament und Rat, die neuen weitreichenden Vorschläge der Kommission zu diskutieren. Es ist wichtig, in der anstehenden Debatte die richtigen Prioritäten zu setzen. Wir Sozialdemokraten fordern, sich bei Fragen der Liberalisierung vor allem an den Interessen der Fahrgäste zu orientieren.
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