Die EU-Kommission muss baldmöglichst ein Rechtsinstrument für Umstrukturierungsprozesse in europäischen Unternehmen vorlegen. Das geht aus einem entsprechenden Initiativbericht zur Unterrichtung und Anhörung von Arbeitnehmern, Antizipation und Management von Umstrukturierungsprozessen hervor, den die Abgeordneten im Beschäftigungs- und Sozialausschuss des Europäischen Parlaments am Montagabend in Straßburg angenommen haben.
Seit 2008 wurden europaweit mehr als 5 400 Fälle groß angelegter Umstrukturierungen in Unternehmen durchgeführt. Leider hatten viele Umstrukturierungsprozesse große Mängel, wie etwa ungenügende Informationen für die Beschäftigten, ungleicher Zugang zu Weiterbildungen und fehlende Rechtsrahmen.
Die europäischen Sozialdemokraten haben bei der Erarbeitung des Berichts ihre Kernforderung durchsetzen können und die EU-Kommission aufgefordert, dem Europäischen Parlament so schnell wie möglich einen Vorschlag für ein Rechtsinstrument vorzulegen. Wie das Rechtsinstrument aussehen könnte, wird im Anhang des Initiativberichtes aufgezeigt.
Seit zehn Jahren fördert die Kommission zwar unzählige Debatten, Analysen und Erklärungen, doch leider bisher ohne ein konkretes Ergebnis und ohne Strategie. Wir warten schon viel zu lange auf bedeutende Initiativen, die für Bürger und Unternehmen erkennbar wären. Nun haben wir unser Ziel erreicht. Die Kommission ist jetzt verpflichtet, ein passendes Rechtsinstrument vorzulegen.
Ziel eines neuen Rechtsinstrumentes ist es jedoch keineswegs Umstrukturierungen zu verhindern, sondern sie sozial verträglich zu gestalten. Wir können und wollen Umstrukturierungen nicht verhindern. Das ist der normale Weg der Wirtschaft. Aber es ist wichtig, dass die Sozialpartner in die Umstrukturierungsprozesse mit einbezogen werden und die negativen Auswirkungen für die Beschäftigten auf ein Minimum reduziert werden. Wir brauchen eine europäische Lösung, um den Beschäftigten mehr Rechtssicherheit und einen umfassenden sozialen Schutz bei Umstrukturierungen zu bieten.
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