Der Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europäischen Parlaments hat heute für die Schaffung einer neuen Europäischen Bankenaufsicht gestimmt und damit nationalen Aufsichtsbehörden den Rücken gestärkt. Danach fallen alle Banken in Europa nach einer Übergangsphase unter einen gemeinsamen Aufsichtsmechanismus, bestehend aus Europäischer Zentralbank (EZB) und nationalen Behörden.
Auf dem Weg zu einer europäischen Bankenunion ist der einheitliche Aufsichtsmechanismus ein zentraler Pfeiler. Nur so kann sichergestellt werden, dass europaweit gleiche und hohe Aufsichtsstandards gelten und diese auch konsequent durchgesetzt werden. Um der zu starken Verknüpfung von Banken und Staaten Einhalt zu gebieten ist der neue Aufsichtsmechanismus der richtige Weg.
Auf Initiative der Sozialdemokraten hat sich der Wirtschafts- und Währungsausschuss in der Endabstimmung dafür ausgesprochen, dass die nationalen Aufsichtsbehören verbindlich in den Aufsichtsmechanismus eingebunden werden müssen. Es kann also keine Rede mehr davon sein, dass die Banken der Willkür der Entscheidungen der EZB ausgesetzt sind oder die nationalen Aufsichtsbehörden einfach ausgehebelt werden. Die EZB muss bei allen, ihr übertragenen Aufsichtsbefugnissen die Unterstützung der nationalen Behörden anfordern. So wird sichergestellt, dass die Erfahrungen und Kenntnisse der nationalen Aufsichtsbehörden in vollem Maße zum Tragen kommen
Außerdem fordert der Wirtschafts- und Währungsausschuss die Lücke im Vorschlag der Europäischen Kommission zu schließen und ein Beschwerdegremium einzuführen. Das ist folgerichtig denn es muss eine unabhängige Stelle geben, an die sich nationale Behörden und die Banken wenden können, wenn sie Zweifel an dem Beschluss der europäischen Aufsichtsbehörde haben. Sollten diese durch das Beschwerdegremium bestätigt werden, muss der Beschluss noch einmal überarbeitet werden.
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