Mit großer Mehrheit wurde heute im Plenum des EU-Parlaments die sogenannte Brüssel-I-Verordnung verabschiedet. Damit wird die gerichtliche Zuständigkeit bei grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten sowie die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen geregelt.
In der Vergangenheit waren grenzüberschreitende Rechtsstreitigkeiten oft sehr langwierig und teuer, so dass viele Menschen überhaupt erst gar nicht versucht haben, ihr Recht einzufordern. Das war zum Beispiel der Fall, wenn ich als Bürger eines Mitgliedstaats Probleme mit einem Unternehmen aus einem anderen Mitgliedsstaat hatte.
Mit der Verordnung haben wir ein ganz wichtiges Stück europäisches Zivilprozessrecht beschlossen. Denn sie gewährt europäischen Bürgerinnen und Bürgern einen einfacheren Zugang zu den Gerichten in Europa: So wird z.B. die bisher nötige Überprüfung eines ausländischen Urteils im Inland abgeschafft.
Die Regelungen erleichtern den Alltag der Bürgerinnen und Bürger und sind ein wichtiger Baustein für ein gemeinsames Europa.
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