Dienstag, 20. November 2012

Beschwerdestelle des Europäischen Parlaments


Jeder Europäer hat das Recht Beschwerde beim Europaparlament einzureichen. Das so genannte Petitionsrecht ist eins der Grundrechte der Unionsbürger. Jeder Bürger der EU oder jede Person mit Wohnort in einem Mitgliedstaat kann alleine oder zusammen mit anderen in Angelegenheiten, die in den Tätigkeitsbereich der Europäischen Union fallen, eine Petition an das Europäische Parlament richten. Wie das funktioniert erklärt folgendes Video. Alle weiteren Informationen über das Petitionsrecht, sowie das Online-Formular finden Sie hier.



1 Kommentar:

  1. BAHRA, 30.11.2014

    Hallo Frau Steinruck, ich wüsste gern ob es rechtens ist, dass der Abwasserbetrieb 'Gottleubatal' aufgrund von Bescheiden über

    die Abwälzung der Abwasserabgabe für NICHT-Leistungen ganz erhebliche Gebühren erheben darf. Die AW-Entsorgung wurde von mir

    regelmäßig in Auftrag gegeben und korrekt bezahlt. Die meisten Kosten der teuren Umrüstung auf eine vollbiolog. Klein-

    Kläranlage (KKA) trug ich selbst. Immer wieder für NICHTS bezahlen zu müssen ist für mich nicht nachvollziehbar. Dabei sollte

    die Kommune für befahrbare Straßen sorgen und die Gefahrenstellen der abgesenkten AW-Gullis beseitigen lassen. Ich fühle mich

    stark benachteiligt. Bitte klären Sie mich auf. Gern reiche ich die mir zugesandten Belege nach. Damit kappt die Kommune Bad

    Gottleuba-Berggießhübel jede Kreativität und Idee bei mir, was nicht im Sinne der Menschen in Europa sein kann. Vielen Dank im

    Voraus.

    Mit freundlichen Grüssen
    Ulrich Gebauer
    Waldstr. 2, OT BAHRA
    D-01819 Bad Gottleuba-Berggießhübel

    E-Mail: ul.gebauer@web.de

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