Montag, 7. Mai 2012

Arbeitszeitrichtlinie und deren Anwendung auf die Freiwilligen Feuerwehren


In den letzten Wochen ist viel darüber diskutiert worden, ob die Kommission plant, die ehrenamtliche Arbeitszeit freiwilliger Feuerwehrleute künftig auf die maximal erlaubte Wochenarbeitszeit anzurechnen.


Im Dezember 2010 veröffentlichte die Europäische Kommission – in Bezug auf den Dialog der Sozialpartner zur Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie – eine Mitteilung, die auf viel Widerstand in ganz Deutschland, insbesondere bei der freiwilligen Feuerwehr, traf. Die Kommission schrieb, dass zu prüfen sei, ob es rechtlich zulässig ist, die Angehörigen der freiwilligen Feuerwehr von der Arbeitszeitregelung auszunehmen. Viele Bürgerinnen und Bürger waren aufgebracht und es wurde mit dem Thema viel Stimmung gemacht – jedoch ohne sachliche Grundlage.


Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch nichts entschieden ist und das Verfahren noch lange andauern wird.


Da das Thema fachlich in meinen Ausschuss gehört, habe und werde ich mich intensiv mit der Europäischen Kommission auseinandersetzen.


Um meine Haltung zu verdeutlichen, habe ich eine schriftliche Anfrage an die Europäische Kommission gestellt, mit dem eindringlichen Hinweis auf die Konsequenzen und der Frage, ob sich die Kommission derer bewusst sei.


 


Mittlerweile hat sich die Kommission öffentlich dazu geäußert und folgendes erklärt:


 


“Bei einer Reihe von Freiwilligen Feuerwehren sorgen Medienberichte für Unruhe, wonach die Europäische Kommission eine Arbeitszeitobergrenze von 48 Stunden für den freiwilligen Einsatz festlegen will.



Dies ist falsch.



Es gibt derzeit keinen Vorschlag der Europäischen Kommission, die bestehenden Regeln (EU-Arbeitszeitrichtlinie) zu ändern.


Insbesondere hat die Kommission nicht vorgeschlagen, eine Höchstgrenze von 48-Arbeitsstunden für die freiwillige Feuerwehr festzulegen.



Die Frage der Änderung der Richtlinie im Bezug auf die Freiwillige Feuerwehr wurde nicht von der Kommission, sondern von Freiwilligen Feuerwehrverbänden während einer Konsultation zur Überprüfung der allgemeinen Regeln in der Arbeitszeitrichtlinie aufgeworfen.



Die Kommission hat in ihrer Antwort bereits betont, dass es notwendig ist, dabei drei allgemeine Prinzipien ins Gleichgewicht zu bringen.


Erstens: Die Arbeit der Feuerwehr kann körperlich sehr anstrengend, gefährlich und stressig sein. Aus diesem Grund sollte ein entsprechender Gesundheits- und Sicherheitsschutz gewährleistet sein.


Zweitens: Die Feuerwehr und Rettungsdienste stellen wichtige öffentliche Dienstleistungen dar. Um die Bürger zu schützen, müssen sie rund um die Uhr einsetzbar sein.


Drittens: Die Rechtslage zur Freiwilligen Feuerwehr unterscheidet sich je nach Mitgliedstaat. Daher müssen die EU-Arbeitszeitregeln die tatsächliche Situation in den einzelnen Mitgliedstaaten und dort gegebenen Einsatzbedingungen berücksichtigen.


Derzeit verhandeln die Sozialpartner (Arbeitgeber- und Gewerkschaftsverbände) auf EU-Ebene über eine Überprüfung der EU-Arbeitszeitrichtlinie.


Die Kommission hat bereits betont, dass sie aus Respekt vor der Verhandlungsautonomie der Sozialpartner (nach Artikel 155 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) keine Vorschläge zur Änderung der bestehenden Richtlinien machen wird, bis die Gespräche mit den Sozialpartnern in dem vertraglich festgelegten Zeitraum abgeschlossen sind. Die Verhandlungen werden voraussichtlich bis September 2012 dauern.”



(http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/10608_de.htm)


 


Ich werde die Entwicklung in jedem Fall weiterhin verfolgen, doch derzeit ist weder das Europäische Parlament, noch die Kommission oder der Rat in der Lage zu handeln.


Für mich ist klar, dass es hier keinen Spielraum für Kompromisse geben darf, das System der freiwilligen Feuerwehren muss in Deutschland erhalten bleiben. Die Attraktivität der freiwilligen Feuerwehren nähme ab, weil natürlich dann für Freiwillige Konsequenzen für den Beruf zu befürchten sind. Die sich logisch anschließende Frage ist dann die Frage nach der Bewertung anderer Ehrenamtstätigkeiten, zum Beispiel Trainer in Sportvereinen oder aktive in Verbänden. Ehrenamt ist freiwillig geleistete Arbeit, die nicht unter den Begriff des Beschäftigungsverhältnisses gefasst werden kann. Ehrenamt stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Deutschland und darf nicht als Beschäftigungsverhältnis verstanden werden.


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen