Donnerstag, 31. Mai 2012

Schluss mit Bürgern zweiter Klasse: Wirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments fordert Basiskonto für alle


Jeder Bürger und jede Bürgerin soll ein Recht auf ein Bankkonto haben. Mit deutlicher Mehrheit hat sich der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments am Donnerstag für das Recht aller auf Zugang zu grundlegenden Bankdienstleistungen ausgesprochen.


Es ist undenkbar, dass noch immer einige Menschen ihren Alltag praktisch aus dem Sparstrumpf heraus bewältigen müssen. Das Recht auf ein Basiskonto ist längst überfällig. Auch wenn Bürger über ein Konto in ihrem jeweiligen Mitgliedstaat verfügen, darf ihnen in keinem EU-Mitgliedstaat die Eröffnung eines Basiskontos verwehrt werden. Denn nur damit kann die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben im jeweiligen Land sichergestellt werden.


In der heutigen Zeit ist ein Leben ohne Konto kaum noch vorstellbar. Wir können und wollen nicht zulassen, dass Menschen, seien sie obdachlos oder mit geringen Einkommen, nicht attraktiv für Banken sind und somit aus dem gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen werden. Auch dürfen Erasmusstudenten nicht weiter vor der Situation stehen ‘kein Konto ohne Mietvertrag, kein Mietvertrag ohne Konto. Deshalb sollte ein Basiskonto mit allen gängigen Bankdiensten, wie etwa Ein- und Auszahlungen oder Überweisungen, ohne Einschränkungen ausgestattet sein. Zudem muss das Basiskonto kostenfrei oder zu angemessenen Preisen angeboten werden.


Laut Schätzungen sind derzeit rund 30 Millionen Menschen über 18 Jahre in der EU ohne Girokonto. Über sechs Millionen davon wurde der Zugang verwehrt. Es muss jetzt Schluss sein mit Bürgern zweiter Klasse beim Zugang zu Bankdiensten.


Die EU-Kommission hatte bereits im Juli letzten Jahres eine Empfehlung an die Mitgliedstaaten gerichtet, Maßnahmen für den Zugang zu grundlegenden Bankdiensten zu ergreifen. Das Europäische Parlament geht jetzt allerdings noch einen Schritt weiter und fordert, dass die Kommission bis Januar 2013 einen Gesetzesvorschlag vorlegt, wenn sich bis Herbst keine nachweisliche Verbesserung der Situation einstellt. Wenn Empfehlungen an die Mitgliedstaaten ohne Wirkung bleiben, dann muss eben ein Gesetz Abhilfe schaffen. Jetzt müssen Nägel mit Köpfen gemacht werden.


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