Donnerstag, 24. Mai 2012

Nationale Parlamente zeigen EU-Kommission erstmals gelbe Karte


Ein Drittel der nationalen Parlamente haben mit einer Subsidiaritätsrüge Einwände gegen das Monti-II-Paket zur Ausübung von sozialen Grundrechten im Binnenmarkt formuliert und somit der Europäischen Kommission die ‘gelbe Karte’ gezeigt. Die Parlamentarier aus den Mitgliedstaaten waren der Meinung, dass der Vorschlag mit nationaler Gesetzgebung kollidiert.


Das Monti-II-Paket, eine Verordnung über die Ausübung des Rechts auf kollektive Maßnahmen im Kontext der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit, sollte die von den Sozialdemokraten und Gewerkschaften geübte Kritik beseitigen, dass in der EU die Grundfreiheiten des Binnenmarktes zu hoch gegenüber Arbeitnehmerbelangen und sozialen Grundrechten gewichtet würden.


Die europäischen Sozialdemokraten haben starke Einwände formuliert. Der Vorschlag der EU-Kommission hat die Ausübung sozialer Grundrechte erheblich verschlechtert, anstatt sie zu verbessern. Wenn diese Verordnung durchkommt, ist das nationale Streikrecht in Deutschland und vielen anderen Mitgliedstaaten ernsthaft gefährdet. Weder Wirtschaftsfreiheiten noch Wettbewerbsregeln dürfen den sozialen Grundrechten übergeordnet sein! Deswegen freue ich mich über das Signal der nationalen Parlamente!


Es ist das erste Mal, dass die nationalen Parlamente die durch den Lissabon-Vertrag eingeführte Subsidiaritätsrüge erfolgreich nutzen. Besonders enttäuscht bin ich darüber, dass die Bundesregierung keinerlei Bedenken bislang geäußert hat. Anscheinend begrüßen Frau Merkel und ihre Ministerriege das Kommissionsvorhaben, der Ausübung von Wirtschafsfreiheiten Vorrang zu geben – auf Kosten des Streikrechts und anderen Arbeitnehmerrechten.


Jetzt erhält die Kommission endlich die Möglichkeit das zu tun, was sie schon von Anfang hätte tun sollen: nämlich klarzustellen, dass die Grundrechte der Arbeitnehmer klar über der Ausübung von Wirtschaftsfreiheiten stehen. Die Frage über die Ausübung des Streikrechts war Gegenstand einiger viel kritisierter Entscheidungen des Europäischen Gerichthofes. Eigentlich sollte diese Verordnung Klarheit schaffen. Nun muss die Kommission den Vorschlag dringend überarbeiten.


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