Donnerstag, 31. Mai 2012

Treffen mit Vertrauenskörperleitungen Audi zum VW-Gesetz


Gestern habe ich mich mit den Vertrauenskörperleitungen von Audi Ingolstadt und Neckarsulm getroffen. Wir haben uns ausgiebig über die Arbeitnehmerrechte in Europe unterhalten, mit einem Schwerpunkt auf dem VW-Gesetz.


Das Gesetz sieht vor, dass Aktionäre mit 20 Prozent Anteil an Volkswagen eine Sperrminorität haben. Damit sorgt unter anderem auch dafür, dass gegen die Stimmen der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat keine Werke verlagert oder geschlossen werden können.


Die EU-Kommission hat beim EuGH Klage gegen Deutschland eingereicht. Damit vollführt sie eine Kehrtwende zurück zu marktradikalen Dogmen. Die Lehren aus der Finanzmarktkrise scheinen wieder unter den Tisch zu fallen. Das VW-Gesetz ist seit Jahrzehnten die Garantie für Werkstandorte und Arbeitplätze im VW-Konzern. Sie darf nicht durch praxisfremde und sture neoliberale Ordnungspolitik zertrümmert werden.


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