Donnerstag, 10. Mai 2012

Monopolisierung des Züchterprivilegs muss verhindert werden: Keine Biopatente auf Erzeugnisse aus konventioneller Züchtung


Erzeugnisse aus herkömmlicher Pflanzen- und Tierzüchtung sollen von der Patentierbarkeit ausgeschlossen bleiben. Diese Position hat das Europäische Parlament in seiner Entschließung am Donnerstag in Brüssel mehrheitlich angenommen.


Ich freue mich sehr über dieses Votum des Plenums. Das ist ein deutliches Signal an die EU-Kommission. Das EU-Patentrecht muss konkretisiert und novelliert werden. Innovation soll geschützt werden, aber die Wege für andere kleinere Züchter dürfen durch Biopatente nicht versperrt werden. Züchter sollen keine Lizenz kaufen müssen. Die Zuchtfreiheit muss erhalten bleiben und nicht einigen Wenigen vorbehalten sein. Darüber hinaus muss die Vielfalt an Produkten erhalten bleiben. Wir wollen keinen Einheitsbrei. Nicht jede Tomate soll gleich schmecken.


Hintergrund:


Die EU-Richtlinie 98/44/EG regelt die Patentierung von “wesentlichen biologischen Verfahren”. In den letzten Jahren werden beim Europäischen Patentamt (EPA) immer häufiger Patentanmeldungen für herkömmlich gezüchtete Pflanzen eingereicht. Die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes hat 2010 entschieden, dass Methoden, die bei herkömmlich gezüchteten Pflanzen angewandt werden, nicht patentfähig sind. Dennoch wurde auch 2011 ein Patent für herkömmlich gezüchtete Melonen erteilt.


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