Donnerstag, 14. Juni 2012

Europa zeigt Bundesregierung gelbe Karte


Kritik von Europäischer Kommission an Nationalem Reformprogramm/ Versäumnisse bei Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen und Förderung von Zweitverdienern


Versäumnisse der Bundesregierung im Rahmen des Europäischen Semesters waren am Mittwoch Thema im Straßburger Plenum. Die EU-Kommission nahm in einer Stellungnahme vor dem Europäischen Parlament erneut eine Bewertung zu den eingereichten nationalen Reformplänen vor.


Die Maßnahmen der Bundesregierung für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie gehen am Bedarf vorbei. Dass hier einiges nachgebessert werden muss, bekommt die Bundesregierung jetzt auch Schwarz auf Weiß aus Europa bestätigt.


Zu einem entsprechenden Urteil kommt die Europäische Kommission bei der Bewertung des von Deutschland im Rahmen des Europäischen Semesters eingereichten nationalen Reformprogramms 2012.


Die EU-Kommission bemängelt etwa, dass die Zahl der Kinderbetreuungsplätze in Deutschland zu langsam steige und in dem deutschen Reformprogramm keinerlei Auskunft über die Fortschritte in diesem Bereich enthalten seien. Aber nicht nur der mangelnde Ausbau der Kindertagesstätten und Ganztagesschulen lässt laut der EU-Kommission zu wünschen übrig. Hinzu kämen die geplante Einführung eines Betreuungsgeldes und die unverändert fehlenden steuerlichen Anreize für Zweitverdiener, wie beispielsweise das Ehegattensplitting, das die SPD zu einer Individualbesteuerung reformieren möchte.


Beides verringert den Anreiz für Zweitverdiener, in der Regel Frauen, eine Beschäftigung aufzunehmen und steht damit im Gegensatz zu den Empfehlungen der EU und dem Ziel, Beruf und Familie bestmöglich zu vereinbaren.


Die Botschaft aus Europa ist eindeutig: Die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung sind unzureichend.


 Hintergrund zum Thema:


Im Zuge der neuen Arbeitsmethode ‘Europäisches Semester’ waren die Mitgliedstaaten bis Ende April verpflichtet, der Europäischen Kommission ihre nationalen Haushaltspläne noch vor deren Abstimmung vorzulegen. Darin legen die Mitgliedstaaten u. a. Stabilitätsprogramme und nationale Reformprogramme vor, in denen sie darstellen, wie sie die europäischen Ziele bezüglich Haushalt, Wachstum und Beschäftigung in ihrer nationalen Politik umsetzen wollen. Die Kommission gibt daraufhin länderspezifische Empfehlungen ab, die dann von den Mitgliedstaaten im Rat angenommen werden müssen. Die Bewertung der eingereichten Reformpläne durch die Kommission ist Thema der aktuellen Plenarsitzung des Europäischen Parlaments in Straßburg.


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