In seiner Sitzung am heutigen Donnerstag wird sich der Ministerrat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz mit der Durchsetzungsrichtlinie zur Entsenderichtlinie und mit der sogenannten Monti-II Verordnung befassen, einem Vorschlag, in dem unter anderem das Streikrecht neugeregelt werden soll. Beide Vorschläge der Europäischen Kommission, die den EU-Ministern jetzt vorliegen, sind ein Angriff auf die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Europa. Ich rate hier dringend dazu, beide Vorschläge in der vorliegenden Form nicht zu beschließen.
In der Durchsetzungsrichtlinie zur Entsenderichtlinie werden auch die Kontrollen von Entsendungen und Schwarzarbeit geregelt. Die Vorschläge der EU-Kommission schränken die Kontrollmöglichkeiten der nationalen Behörden ein und lockern die Nachweispflichten für Arbeitgeber. Das ist eine Einladung zur Umgehung bestehender Gesetze und damit eine Gefahr für die Beschäftigten. Sie können sich etwa auf Baustellen der Einhaltung ihrer wenigen Rechte nicht mehr sicher sein. Das darf nicht passieren.
Wir lehnen den Vorschlag der Kommission im Hinblick auf die Monti-II-Verordnung in dieser Form klar ab, da er gegen Internationale Verträge, nationale Verfassungen und ILO-Konventionen verstößt. Außerdem hat die Kommission eine Rechtsgrundlage gewählt, die das Europäische Parlament vollkommen außen vor lässt. Wenn diese Verordnung durchkommt, ist das nationale Streikrecht ernsthaft gefährdet. Weder Wirtschaftsfreiheiten noch Wettbewerbsregeln dürfen den sozialen Grundrechten übergeordnet sein! Soziale Grundrechte müssen immer Vorrang haben.
Beide Vorschläge werden glücklicherweise auch von einigen Mitgliedsstaaten sehr kritisch eingeschätzt. Ich fordere die Minister und insbesondere die Bundesregierung auf, hier keine Zugeständnisse zu machen und Arbeitnehmerrechte noch weiter einzuschränken. Im Falle der Monti-II Verordnung haben bereits einige Parlamente aus den Mitgliedsstaaten der EU-Kommission mit der Subsidiaritätsrüge die „Gelbe Karte“ gezeigt. Sie haben also mitgeteilt, dass ein Gesetzesvorschlag der EU gegen das Subsidiaritätsprinzip verstößt. Nun muss die Kommission ihren Vorschlag neu überdenken, und das ist auch gut so.
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