Zum Abstimmungsverhalten von CDU/CSU und FDP im Europaausschuss erklärt der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Axel Schäfer:
Die Abgeordneten der schwarz-gelben Koalition haben im Bundestag einem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts offen widersprochen, den ESM als Angelegenheit der Europäischen Union zu behandeln. Dieser Vorgang ist einmalig in den deutschen Parlamentsbeschlüssen zu Europa.
Konkret stand gestern im Europa-Ausschuss der Antrag 17(21)1078 der Fraktionen von SPD und Grünen vom 9. Mai 2012 zur Abstimmung, der die Bundesregierung auffordert, den ESM als Angelegenheit der Europäischen Union nach Artikel 23 des Grundgesetzes zu behandeln.
Das Bundesverfassungsgericht stellt in seinem Urteil vom 19. Juni 2012 fest, dass die Errichtung und Ausgestaltung des Europäischen Stabilitätsmechanismus eine Angelegenheit der Europäischen Union im Sinne des Art. 23 Abs. 2 Satz 1 GG ist.
Das haben die Abgeordneten von CDU/CSU und FDP ausdrücklich abgelehnt und stellen sich damit bewusst in Widerspruch zur höchstrichterlichen Rechtsprechung.
In öffentlichen Verlautbarungen spricht die Koalition stets davon, die Urteile aus Karlsruhe vollumfänglich zu befolgen und die angemahnte parlamentarische Beteiligung ernst zu nehmen. Das jetzige Abstimmungsverhalten ist vor diesem Hintergrund höchst problematisch. CDU/CSU und FDP haben sich im EU-Ausschuss in offenen Widerspruch zu unserer Verfassung gestellt. Die SPD-Bundestagsfraktion sieht darin zudem einen Vertrauensbruch gegenüber den bisherigen Verhandlungen zu den EU-Beteiligungsrechten unseres Parlaments.
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