Anlässlich der heutigen Debatte im Deutschen Bundestag zu dem Entwurf für ein Gesetz zur Durchsetzung von Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern erklären die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Caren Marks und die Sprecherin der Arbeitsgruppe Gleichstellungspolitik Christel Humme:
Die SPD-Bundestagsfraktion hat als erste Fraktion einen Gesetzentwurf zur tatsächlichen Durchsetzung von Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern in den Deutschen Bundestag eingebracht, der heute in erster Lesung beraten wird. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ist bereits geltendes Recht. Dennoch hält sich die Lohnlücke in Deutschland hartnäckig bei skandalösen 23 Prozent.
Damit Entgeltgleichheit erreicht werden kann, benötigen wir Transparenz über die im Betrieb vorhandenen Lohnstrukturen. Daher ist die Herstellung von Transparenz auch Kernelement des Gesetzentwurfs. Denn aus der Höhe des gezahlten Lohns wird heutzutage immer noch ein Geheimnis gemacht. Alle Betriebe mit mehr als 15 Beschäftigten werden dazu verpflichtet, ihre Entgeltstrukturen zu analysieren und einer anschließenden Prüfung zu unterziehen. Erst dann ist es möglich, eine vorhandene Entgeltdiskriminierung zu beseitigen. Dies obliegt den Betrieben selbst. Der Staat stülpt ihnen kein neues Entgeltsystem über. Die Arbeitgeberseite macht sich gemeinsam mit Vertretern der Arbeitnehmerschaft und einer sachverständigen Person auf den Weg die Entgeltdiskriminierung zu beseitigen. Geschieht dies nicht, so kann die Antidiskriminierungsstelle des Bundes Bußgelder verhängen. Der Gesetzentwurf sieht auch auf Veranlassung eine Überprüfung von Tarifverträgen vor.
Seit Jahren begehen wir den Equal Pay Day und beklagen die große Lohnlücke zwischen Frauen und Männern. Klagen allein hilft nicht, hier besteht dringender gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Die SPD macht ernst, während die Bundesregierung weiterhin auf Freiwilligkeit setzt und lediglich zusieht.
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