EU-Kommission legt Vorschlag zur Restrukturierung und Abwicklung von Banken vor
Am Mittwoch wurde der Richtlinienentwurf zur Abwicklung und Restrukturierung von Banken von EU-Kommissar Michel Barnier vorgelegt. Dieser Entwurf beinhaltet gute Ansätze, ist aber noch zu kurz gesprungen. Wenn die teilweise zu schwachen Stricke des Kommissionsvorschlags reißen, dann ist doch wieder der Steuerzahler der Dumme. Allein auf das Prinzip Hoffnung sollte man auf Grund der Erfahrungen der letzten Jahre nicht bauen.
Der Gesetzesvorschlag sieht vor, dass alle EU-Staaten nationale Krisenfonds für die Restrukturierung und Abwicklung von Banken einrichten müssen. Für die finanzielle Ausstattung dieser Krisenfonds sollen die Finanzinstitute selbst herangezogen werden. Innerhalb von zehn Jahren sollen sie daher dafür sorgen, dass die Notfallfonds mit einem Volumen in Höhe von einem Prozent der gedeckten Einlagen aller erfassten Banken ausgestattet sind.
Problematisch ist aber, dass dabei auch auf die Mittel aus den Einlagensicherungsfonds zurückgegriffen werden darf, die derzeit in einer separaten Reform neu geregelt werden. Denn allein bei der Einlagensicherung hatte die EU-Kommission ursprünglich einen Sicherungsfonds in Höhe von 1,5 Prozent vorgeschlagen.
Wenn nun ein Fonds sowohl für die Einlagensicherung als auch für die Bankenabwicklung ausreichen soll, dann muss sichergestellt sein, dass dieser auch groß genug ist. Ansonsten wird den Menschen eine Scheinsicherheit vorgegaukelt. Schließlich geht es bei dem nun vorliegenden Vorschlag um die Restrukturierung und Abwicklung der großen europäischen Finanzinstitute. Da sind die vorgeschlagenen Mittel lediglich ein Tropfen auf dem heißen Stein.
Grundsätzlich begrüße ich das von der EU-Kommission ab 2018 vorgesehene ‘Bail-in’, wonach auch Anteilseigner und Gläubiger eines in Schieflage geratenen Finanzinstituts einspringen müssen. Dadurch hätten wir endlich ein Instrument in der Hand, um Banken, deren Zusammenbruch das gesamte Finanzsystem gefährden könnte, nicht länger mit Steuergeldern retten zu müssen. Aber auch zur Unterstützung dieser Maßnahmen ist es von zentraler Bedeutung, dass der Fonds ausreichend ausgestattet ist.
Auch wenn es wichtig ist, dass der Vorschlag jetzt endlich vorliegt, kommt er leider zu spät. Der europäische Steuerzahler hat für die Bankenrettungsaktionen allein in den Jahren 2008 bis 2011 mit 4,5 Billionen Euro einstehen müssen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen