Wirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments stimmt für besseren Verbraucherschutz bei Immobilienkrediten
„Häuslebauer“ oder Käufer von Wohnimmobilien sollen zukünftig europaweit noch besser geschützt werden. Dafür hat sich am Donnerstag der Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europäischen Parlaments mit deutlicher Mehrheit ausgesprochen.
Bei Wohnimmobilienkrediten muss der Verbraucher im Mittelpunkt stehen. So wurde auf Druck der Europaabgeordneten aus Deutschland dem Modell des deutschen Festzinskredits in der europäischen Vorschrift Rechnung getragen. Nach dem Vorschlag der EU-Kommission hätten die deutschen Banken diesen zukünftig gar nicht oder nur zu schlechteren Konditionen anbieten können. Der Wegfall des Festzinskreditmodells hätte fatale Folgen für die Kreditnehmer gehabt. Denn nur dieser gewährt die langfristige Planungs- und Zinssicherheit, die das Bauen eines Hauses und Erwerben von Wohneigentum für den Normalverbraucher überhaupt möglich macht.
Zudem muss gerade bei einer für die Menschen so weitreichenden Entscheidung wie dem Kauf einer Wohnimmobilie sichergestellt sein, dass man kompetent und umfassend beraten wird. Der Kunde muss deshalb Anspruch auf eine Beratung haben, die nicht nur sämtliche wichtige Informationen in verständlicher Form umfasst, sondern auch klar auf seine individuelle Lage ausgerichtet ist und es ihm erlaubt, Angebote zu vergleichen.
Der im Wirtschafts- und Währungsausschuss angenommene Bericht, der auf einen im Juni 2011 von der EU-Kommission vorgelegten Richtlinienentwurf zurückgeht, enthält erstmals europaweite Vorschriften für die Bewerbung der Produkte und verpflichtende Beratungsstandards, sowie Regelungen für die Zulassung, Registrierung und Beaufsichtigung der Vermittler und Verkäufer von Wohnimmobilienkrediten. Zudem soll eine obligatorische Kreditwürdigkeitsprüfung den Kunden zusätzlich schützen.
Die Finanzierung von Eigenheimen ist für die meisten Menschen die wichtigste Investition ihres Lebens. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen müssen deshalb so gestaltet sein, dass es unmöglich ist, Kunden Verträge anzudrehen, die sie – gutgläubig oder schlecht beraten – schlichtweg nicht verstehen und dann vielleicht auch noch zu Konditionen, die sie gar nicht erfüllen können. Sonst wird der Traum von den eigenen vier Wänden schnell zum Albtraum und endet in der Zwangsversteigerung und im finanziellen Ruin.
Die konkrete Ausgestaltung der Richtlinie muss jetzt mit den Mitgliedstaaten im Rat verhandelt werden.
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