Debatte Dienstag, 03.07.2012, ca. 19.00 Uhr,
Abstimmung Mittwoch, 04.07.2012 ab 12.30 Uhr
Hintergrund:
Laut Schätzungen verfügen etwa 30 Millionen Menschen über 18 Jahre in der Europäischen Union derzeit über kein Bankkonto. Viele europäische Mitgliedstaaten sind der 2011 ausgesprochenen Empfehlung der EU-Kommission auf einen Zugang zu einem Konto mit grundlegenden Zahlungsfunktionen nicht gefolgt. Für Bankdienstleister besteht weiterhin in mehreren Mitgliedstaaten keine gesetzliche oder freiwillige Verpflichtung, ein Basiskonto anzubieten.
EP-Position:
Um am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilhaben zu können, ist ein Bankkonto essentiell. In verstärkter Zusammenarbeit haben sich der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz sowie der Wirtschaftsausschuss Anfang Juni in einem legislativen Initiativbericht mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, den Zugang zu grundlegenden Bankdienstleistungen für alle Personen, die sich legal in der Europäischen Union aufhalten, kostenlos oder zu angemessenen Preisen zu ermöglichen. Die EU-Kommission wird aufgefordert, in diesem Bereich bis Januar 2013 gesetzgeberisch tätig zu werden, wenn sich bis Herbst keine nachweisliche Verbesserung der Situation einstellt.
SPD-Position:
Der grenzüberschreitenden Mobilität in der Europäischen Union dürfen keine Hindernisse im Weg stehen. Studierende, Arbeitnehmer und Dienstleistungserbringer sollen in der Lage sein, sich über die Grenzen hinweg zu bewegen und die Vorteile der Mobilität innerhalb der EU problemlos zu nutzen. Deshalb darf die Eröffnung eines Basiskontos in keinem Mitgliedstaat verwehrt werden, auch wenn ein Bürger bereits über ein Basiskonto in seinem Land verfügt. Außerdem dürfen Menschen, seien sie obdachlos oder mit geringem Einkommen, und somit als Kunden wenig attraktiv für Banken, nicht finanziell oder gesellschaftlich ausgegrenzt werden. Der Zugang zu einem Basiskonto soll für alle Bevölkerungsgruppen gelten. Dabei müssen technische Möglichkeiten, wie Online-Banking oder Prepaid-Zahlungen in Betracht gezogen werden, mit denen etwa der mangelhafte Zugang zu Bankdienstleistungen in manchen Regionen, wie in Teilen Lapplands oder Rumäniens, gelöst werden kann. Maßnahmen für eine wirksame Aufsicht und zur Konfliktbeilegung müssen gebührenfrei oder zu angemessenen Kosten gewährt werden. Letztlich muss auch Sorge für die Vermittlung von Finanzwissen und entsprechende Informationskampagnen getragen werden.
Das Plenum wird dem Bericht voraussichtlich mit großer Mehrheit zustimmen.
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