Debatte Montag, 02.07.2012 ab 17.00 Uhr,
Abstimmung Dienstag, 03.07.2012 ab 12.30 Uhr
Hintergrund:
Ziel der Verordnung ist es, die Effizienz und Wirksamkeit von Fahrtenschreibern zu verbessern und Manipulationen am Gerät auszuschließen, um die Einhaltung der Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten durchzusetzen. In der Verordnung werden die technischen Merkmale des digitalen Fahrtenschreibers festgelegt und nichttechnische Maßnahmen, wie eine Mindestharmonisierung bei Sanktionen und bei der Ausbildung von Kontrolleuren beschlossen. Ferner werden die Bestimmungen zur Verwendung des Fahrtenschreibers vereinfacht und Ausnahmen für bestimmte KMU definiert.
EP-Position:
Die überarbeitete Verordnung, wie vom Verkehrsausschuss im Europäischen Parlament abgestimmt, schafft eine Balance zwischen erhöhter Straßenverkehrssicherheit und besseren Arbeitsbedingungen einerseits, und dem Schutz von persönlichen Daten des Fahrers andererseits. Die wesentlichen Anforderungen an Bauart, Verwendung und Überprüfung von Fahrtenschreibern werden stärker harmonisiert, um nationale Unterschiede bei der Kontrolle auszuräumen. Um den Datenschutz zu erhöhen, werden Modalitäten der Datenverarbeitung einschließlich der vom Fahrtenschreiber zu verarbeitenden Daten und der Verarbeitung personenbezogener Daten der Fahrer präzisiert. Bei der Abstimmung im Verkehrsausschuss wurden Änderungsanträge zur Erweiterung von Ausnahmen von der Fahrtenschreiberpflicht für Handwerker, Markthändler und andere KMU angenommen. Gegenwärtige Verhandlungen im Vorfeld der Plenarabstimmung zielen jedoch darauf ab, neue Kompromissänderungsanträge zum Ausnahmenbereich einzureichen.
SPD-Position:
Die SPD-Europaabgeordneten unterstützen die Überarbeitung der Vorschriften zum Fahrtenschreiber, die auf eine strengere Durchsetzung der Lenk- und Ruhezeiten abzielt und die Effizienz der Fahrtenschreiber verbessert. So kann die Straßenverkehrssicherheit erhöht und der Wettbewerb zwischen Kraftverkehrsunternehmen gestärkt werden. Vorschriften, wonach die Daten eingegrenzt werden, die vom Fahrtenschreiber aufzuzeichnen sind und genaue Regelungen der Zugriffsrechte, werden von den SPD-Abgeordneten begrüßt, da sie den Schutz personenbezogener Daten von Berufskraftfahrern gewährleisten.
Die SPD-Abgeordneten befürworten eine Ausweitung der bestehenden Ausnahmen von der Fahrtenschreiberpflicht für Handwerker. Ein Beibehalten der bestehenden Entfernungsgrenze würde Handwerker im ländlichen Raum unverhältnismäßig stark belasten, da sie für ihre Aufträge häufig Strecken, die über 50 Kilometer entfernt liegen, zurücklegen müssen.
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