Dienstag, 3. Juli 2012

Mit Volldampf voraus!


Europäisches Parlament bestätigt in zweiter Lesung Reform des Eisenbahnmarktes


Mehr Wettbewerb auf der Schiene: Das Europäische Parlament hat am Dienstag in zweiter Lesung seine bereits im letzten Jahr angenommene Position bestätigt, wie die Wettbewerbsfähigkeit des Schienenverkehrsmarktes zukünftig gestärkt werden soll.


Das Abstimmungsergebnis stärkt nicht nur den Wettbewerb auf der Schiene, sondern ist auch ein klares Bekenntnis des Europäischen Parlaments, den Zugverkehr als umweltfreundlichen Verkehrsträger besser zu fördern. Deshalb freue ich mich sehr über das Plenarergebnis.


Nachdem es in den letzten zehn Jahren kaum positive Entwicklung auf dem Eisenbahnmarkt gab, ist der vorliegende Gesetzesvorschlag ein großer Schritt in die richtige Richtung. Die aktuelle Situation, in der nationale Regulierungsbehörden kaum über ausreichend Kompetenzen verfügen, ist schlichtweg katastrophal für den Schienenmarkt. Die nun angenommenen Vorschriften werden vermeiden, dass es so weitergeht!


Das überarbeitete Gesetzespaket schreibt den Mitgliedstaaten verpflichtend vor, die Aufsichtsbehörden mit zusätzlichen Befugnissen auszustatten. Die Regulierungsstellen sollen unter anderem dafür sorgen, dass eine ausreichende Transparenz zwischen Infrastrukturbetreibern und Eisenbahnunternehmen gewährleistet wird. Eine der Kernaufgaben der Behörden wird es also sein, die transparente Trennung bei der Rechnungsführung zu überwachen.


Öffentliche Gelder, die ausschließlich für den Ausbau und die Verbesserung der Netz-Infrastruktur bestimmt sind, dürfen innerhalb integrierter Unternehmen nicht als Finanzspritze für andere Geschäftsbereiche missbraucht werden!


Eine weitere Neuerung ist die Absprache mehrjähriger Finanzierungsverträge zwischen den Mitgliedstaaten und den nationalen Eisenbahnunternehmen. Nur mit einer verbesserten Planungssicherheit werden sich neue Unternehmen auf den europäischen Schienenmarkt wagen. Von daher ist es richtig und wichtig, dass die Mitgliedstaaten künftig verpflichtet werden, solche Finanzierungspläne vorzulegen.


Mit dem positiven Votum des Europäischen Parlaments tritt die Richtlinie im November dieses Jahres in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben dann 30 Monate Zeit, um sie in nationale Gesetze umzusetzen.


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